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der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt, Klara Motter, Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend Novellierung des Einkommtensteuergesetzes
Die bestehenden Bestimmungen betreffend die steuerliche Absetzbarkeit privater
Aufwendungen für die Bereiche Kunst, Wissenschaft und Forschung, Sport und karitative
Institutionen behindern den Einsatz privater Mittel. Der sogenannte ,,Sponsor-Erlaß" des
Bundesministeriums für Finanzen vom 18. Mai 1987 war zwar seinerzeit als erster Schritt
durchaus zu begrüßen, ist aber in der Praxis absolut unzureichend. Insbesondere die
Bestimmung, nach der Förderungsaufwendungen nur dann eine steuerliche Anerkennung
erfahren, wenn eine entsprechende werbliche Auswirkung nachgewiesen werden kann, ist
abzulehnen.
Durch diesen Punkt werden kleinere Projekte benachteiligt, weil bei diesen naturgemäß eine
werbliche Auswirkung schwerer nachzuhzuweisen ist als bei spektakulären Großprojekten.
Zudem werden wichtige, weil finanziell leistungskräftige Gruppen von freiberuflich Tätigen
ausgeschlossen, z. B. Rechtsanwälte, für deren Tätigkeit Werbeverbot besteht. Überdies sind
weder eine klare Richtlinie noch ein Freibetrag vorhanden , sodaß der unterschiedlichen und
willkürlichen Auslegung durch die einzelnen Finanzämter bzw. Beamten Tür und Tor
geöffnet ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTR AG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine umfassende Neuregelung der Absetzbarkeit von
Aufwendungen für Kunst, Wissenschaft, Forschung, Mitarbeiteraus- und -weiterbildung,
Entwicklungszusammenarbeit, karitative Institutionen und Sport durch Novellierung des
Einkommt ensteuergesetzes auszuarbeiten. Diese Änderung hat einen Freibetrag für private
Aufwendungen ohne Nachweis einer werblichen Wirkung bis zu einem bestimmten
Prozentsatz des Bruttoeinkommens bzw. des Umsatzes vor Steuern vorzusehen.
Aufwendungen, deren werblicher Nutzen nachgewiesen werden kann, müßten auch über die
Freibetragsgrenze hinaus absetzbar sein.