640/AE  XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic Freundinnen und Freunde

betreffend Bundeskompetenz für die Fallenjagd

Nachdem das Jagdrecht Landessache ist, ist die Fallenjagd in Österreich bundesländerweise

unterschiedlich geregelt. Die Jagd mit Tellereisen ist in allen Bundesländern verboten,

bezüglich der Jagd mit dem Schwanenhais gilt in den meisten Bundesländern ein

grundsätzliches Verbot. Leider ist es aber fast überall möglich, Ausnahmen bewilligt zu

bekommen. Somit ist die Fallenjagd nach wie vor in vielen Bundesländern ein Thema.

Nicht nur, daß die Fallenjagd immer wieder zu schwersten Tierquälereien führt, weil die

Tiere nicht immer so in die Falle gehen, daß sie sofort getötet werden. Auch Kinder und

Menschen werden so auf eine unverantwortliche Weise gefährdet, daher ist dringendes

Handeln geboten.

Da es den Bundesländern bisher nicht gelungen ist, die Fallenjagd konsequent zu verbieten

und derzeit wenig Aussicht auf die rasche Durchsetzung eines Bundestierschutzgesetzes

besteht, das alle den Tierschutz betreffenden Belange regeln würde, stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens März 1998 den

Entwurf einer Novelle zum B-VG sowie den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die

Fallenjagd in Bundeskompetenz geregelt und ausnahmslos verboten wird, vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.