640/AE XX.GP
der Abgeordneten Petrovic Freundinnen und Freunde
betreffend Bundeskompetenz für die Fallenjagd
Nachdem das Jagdrecht Landessache ist, ist die Fallenjagd in Österreich bundesländerweise
unterschiedlich geregelt. Die Jagd mit Tellereisen ist in allen Bundesländern verboten,
bezüglich der Jagd mit dem Schwanenhais gilt in den meisten Bundesländern ein
grundsätzliches Verbot. Leider ist es aber fast überall möglich, Ausnahmen bewilligt zu
bekommen. Somit ist die Fallenjagd nach wie vor in vielen Bundesländern ein Thema.
Nicht nur, daß die Fallenjagd immer wieder zu schwersten Tierquälereien führt, weil die
Tiere nicht immer so in die Falle gehen, daß sie sofort getötet werden. Auch Kinder und
Menschen werden so auf eine unverantwortliche Weise gefährdet, daher ist dringendes
Handeln geboten.
Da es den Bundesländern bisher nicht gelungen ist, die Fallenjagd konsequent zu verbieten
und derzeit wenig Aussicht auf die rasche Durchsetzung eines Bundestierschutzgesetzes
besteht, das alle den Tierschutz betreffenden Belange regeln würde, stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens März 1998 den
Entwurf einer Novelle zum B-VG sowie den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die
Fallenjagd in Bundeskompetenz geregelt und ausnahmslos verboten wird, vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.