644/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl
und Kollegen
betreffend Kinderbetreuungsscheck
Die Frage der Kinderbetreuung, nach wie vor eine weitreichende und verantwortungsvolle
Entscheidung für Eltern ab dem Zeitpunkt, da beide Elternteile nach der Kinderpause an den
Arbeitsplatz zurückkehren wollen, hat nach wie vor nichts an Aktualität verloren. Die
Entscheidung, welche Betreuung für das Kind die geeignetste ist, wird den Eltern insofern
abgenommen, als die häusliche Kinderbetreuung, d.h. die Betreuung durch die Eltern selbst
oder durch eine Tagesmutter, im Vergleich zur außerhäuslichcn (Kindergärten), sowohl von
der finanziellen Unterstützung als auch vom Angebot her, noch immer ein Schattendasein
führt. Das Freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks vermag Wahlfreiheit und
Chancengleichheit für Eltern und Kinder gleichermaf3en herzustellen und dem Problem einer
optimalen und kindgerechten Betreuung Abhilfe zu schaffen. Seitens der Bundesregierung
wird die Einführung des Kinderbetreuungsschecks weiterhin bis zum Vorliegen des
Ergebnisses der Machbarkeitsstudie verzögert.
Vor dem Hintergrund des Budgetvoranschlages 1998, wo sich für den FLAF ein
Budgetüberschuß von 3,8 Mrd. Schilling ergibt, der bis zum Jahr 2000 eine Steigerung auf
mehr als das Doppelte erfahren wird, sollte dieser Betrag wieder zur Gänze an die Familien
selbst zurückfließen. so daß eine zweckgebundene Widmung des FLAF-Überschusses für die
Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks aus der Sicht der unterzeichneten Abgeordneten
sinnvoll erscheint. Dieser Überschuß könnte aber noch wesentlich höher ausfallen, sollten die
Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur Aufhebung der Selbstträgerschaft setzen und
darüber hinaus die Beträge aus der Rückforderung des Karenzgeldzuschusses von Vätern
unehelicher Kinder und die nicht unerheblichen Beträge aus der De-facto-Verkürzung des
Karenzurlaubes auf 18 Monate mit einrechnen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, entsprechende
Maßnahmen zu setzen, um den im Budgetentwurf ausgewiesenen Überschuß im
Familienlastenausgleichsfonds zur Finanzierung einer ersten Stufe des
Kinderbetreuungsschecks zur Verfügung zu stellen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem
Familienausschuß zuzuweisen.