644/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl

und Kollegen

betreffend Kinderbetreuungsscheck

Die Frage der Kinderbetreuung, nach wie vor eine weitreichende und verantwortungsvolle

Entscheidung für Eltern ab dem Zeitpunkt, da beide Elternteile nach der Kinderpause an den

Arbeitsplatz zurückkehren wollen, hat nach wie vor nichts an Aktualität verloren. Die

Entscheidung, welche Betreuung für das Kind die geeignetste ist, wird den Eltern insofern

abgenommen, als die häusliche Kinderbetreuung, d.h. die Betreuung durch die Eltern selbst

oder durch eine Tagesmutter, im Vergleich zur außerhäuslichcn (Kindergärten), sowohl von

der finanziellen Unterstützung als auch vom Angebot her, noch immer ein Schattendasein

führt. Das Freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks vermag Wahlfreiheit und

Chancengleichheit für Eltern und Kinder gleichermaf3en herzustellen und dem Problem einer

optimalen und kindgerechten Betreuung Abhilfe zu schaffen. Seitens der Bundesregierung

wird die Einführung des Kinderbetreuungsschecks weiterhin bis zum Vorliegen des

Ergebnisses der Machbarkeitsstudie verzögert.

Vor dem Hintergrund des Budgetvoranschlages 1998, wo sich für den FLAF ein

Budgetüberschuß von 3,8 Mrd. Schilling ergibt, der bis zum Jahr 2000 eine Steigerung auf

mehr als das Doppelte erfahren wird, sollte dieser Betrag wieder zur Gänze an die Familien

selbst zurückfließen. so daß eine zweckgebundene Widmung des FLAF-Überschusses für die

Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks aus der Sicht der unterzeichneten Abgeordneten

sinnvoll erscheint. Dieser Überschuß könnte aber noch wesentlich höher ausfallen, sollten die

Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur Aufhebung der Selbstträgerschaft setzen und

darüber hinaus die Beträge aus der Rückforderung des Karenzgeldzuschusses von Vätern

unehelicher Kinder und die nicht unerheblichen Beträge aus der De-facto-Verkürzung des

Karenzurlaubes auf 18 Monate mit einrechnen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, entsprechende

Maßnahmen zu setzen, um den im Budgetentwurf ausgewiesenen Überschuß im

Familienlastenausgleichsfonds zur Finanzierung einer ersten Stufe des

Kinderbetreuungsschecks zur Verfügung zu stellen.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem

Familienausschuß zuzuweisen.