655/A XX.GP

 

ANTRAG

der Abgeordneten Aumayr, Ing. Reichhold, Wenitsch

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 55911978, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBI. I Nr. XXX/1997, wird wie folgt geändert:

In § 255 Abs. 21 wird die das Wort „September“ durch „Jänner“ und die Zahl „55.“ durch

„49“ ersetzt.

Begründung:

Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Wartezeit für die vorzeitige Alterspension

wegen Erwerbsunfähigkeit von 120 auf 180 Monate erhöht. Diese Regelung trifft auch

Frauen, die zwar aufgrund ihres Alters die Einbeziehung in die 1992 neugeschaffene Pen-

sionsversicherung hätten verhindern können, denen auf Basis des damals geltenden Rechts

aber zur Versicherung geraten wurde, weil die Versicherungsmonate auch im Falle einer

Frühpension jedenfalls gereicht hätten. Die undifferenzierte Anwendung der Verlängerung

der Wartezeit auch auf diesen Personenkreis schafft Fälle, in denen - wegen mangelnder

sonstiger Versicherungszeiten - gar kein Anspruch auf Frühpension erworben werden kann

und somit der seinerzeitige Rat zur Versicherung eindeutig negative Folgen hätte.

Die Antragsteller schlagen daher vor, den Kreis der weiblichen Versicherten, die von ihrer

Versicherungspflicht ab 1992 hätten befreit werden können, auch aus der Geltung der

verlängerten Wartezeit zur Gänze auszunehmen.

In formeller Hinsicht wird eine erste Lesung binnen dreier Monate verlangt und die

Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.