660/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend gleicher Höbe der Vergütung der Zivildiensteinrichtungen an den Bund

Es ist nicht einzusehen, warum die verschiedenen Zivildiensteinrichtungen, Entgelte in

höchst unterschiedlichen Höhen zu entrichten haben, wie es die gegenwärtige Gesetzeslage

mit sich bringt. Derzeit liegen diese Unterschiede bei mehreren 100 Prozent. Mit der in der

ZDG-Novelle 97 vorgeschlagenen Mindestvergütung in der Höhe von 1.228 S, die erst ab

1.1.1999 in Kraft treten soll, wird dieser Zustand fortgesetzt. Die daraus erwachsenden

Wettbewerbsnachteile für viele kleine Sozialeinrichtungen, die durchwegs ein höhere

Entgelt zahlen müssen, sind völlig ungerechtfertigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden politischen und gesetzlichen

Vorbereitungen zu treffen, daß in Hinkunft alle Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen

dem Bund eine Vergütung in gleicher Höhe leisten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Inneres vorgeschlagen.