664/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Dr. Kier
und PartnerInnen
betreffend B-VG, mit dem das B-VG in der Fassung von 1929 (B-VG) geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschliessen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B—VG geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird.
Art. 112 lautet:
Nach Maßgabe der Art. 108 bis 111 gelten für die Bundeshauptstadt Wien im
übrigen die Bestimmungen des Abschnittes C dieses Hauptstückes mit Ausnahme
des Art. 117 Abs. 5 und 6 zweiter Satz, des Art. 119 Abs. 4 und des Art. 11 9a. Artikel
142 Abs. 2 lit. d. findet auch auf die Führung des vom Bund der Bundeshauptstadt
Wien übertragenen Wirkungsbereiches Anwendung.“
Begründung
Die in zahlreichen Landesverfassungen verankerte Regelung der Proporzregierung
bedeutet demokratiepolitisch einen Verlust von Kontrolle und eine Durchbrechung
des Gewaltenteilungsprinzips, da praktisch der gesamte Landtag neben seiner
legislativen Aufgaben auch exekutive Aufgaben wahrnimmt. Daher fehlt das
Instrument der demokratischen Kontrolle durch eine echte Opposition. Dies ist vom
Liberalen Forum bereits seit Jahren kritisiert worden und auf verschiedenen
Länderebenen bereits thematisiert worden.
Nun haben auch die beiden Koalitionsparteien erkannt, daß dies nicht immer zu den
von ihnen gewünschten Ergebnissen führt, siehe etwa Salzburg, daher wird die
Abschaffung dieser Proporzregierungen in mehreren Ländern diskutiert, wofür
jeweils eine Änderung der jeweiligen Landesverfassungen notwendig ist.
In Wien existiert eine ähnliche Einrichtung, die nichtamtsführenden Stadträte, die
allerdings durch das B-VG vorgegeben ist, da Art 117 Abs. 5 die Beteiligung aller im
Gemeinderat vertretenen Wahlparteien nach Maßgabe ihrer Stärke am
Gemeindevorstand vorsieht. Dies trifft bei Gemeinderäten zu, da sie keine
gesetzgebende Körperschaften sind, für Wien führt dies allerdings durch die
Personenidentität des Gemeinderates mit dem Landtag zu ungewünschten
Ergebnissen. Daher hält das Liberale Forum die oben erwähnte Gesetzesänderung
für geboten, um auch in Wien mit dem Proporzsystem Schluß machen zu können.