667/A XX.GP

 

Antrag

der Abgeordneten Heide Schmidt und PartnerInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBI 1974/60,

zuletzt geändert durch BGBI 1997/112, geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBI 1974/60, zuletzt geändert

durch BGBI 1997/112, geändert wird.

§ 72 StGB wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 entfallen die Worte „verschiedenen Geschlechtes.

Begründung:

Die Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer sexuellen

Ausrichtung manifestiert sich am deutlichsten im Strafgesetzbuch. Hier wird

von seiten des Staates in die Privatsphäre von Menschen massiv eingegriffen

und eine bestimmte Wertvorstellung gesetzlich instrumentalisiert.

Ohne Zweifel begründet eine Lebensgemeinschaft ein besonderes

Vertrauensverhältnis, das zu Recht von Staat und Gesellschaft anerkannt wird

und daher unter dem besonderen Schutz des StGB steht. Nicht einzusehen ist

aus liberaler Sicht allerdings, daß das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses

vom Geschlecht der Person abhängen und nur bei heterosexuellen

Lebensgemeinschaften rechtlich relevant werden soll. Um diese

unsachgemäße Unterscheidung zu eliminieren, ist die vorgeschlagene

Gesetzesänderung notwendig.

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine erste Lesung die Zuweisung an

den Justizausschuß vorgeschlagen.