667/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Heide Schmidt und PartnerInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBI 1974/60,
zuletzt geändert durch BGBI 1997/112, geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBI 1974/60, zuletzt geändert
durch BGBI 1997/112, geändert wird.
§ 72 StGB wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 entfallen die Worte „verschiedenen Geschlechtes.
Begründung:
Die Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer sexuellen
Ausrichtung manifestiert sich am deutlichsten im Strafgesetzbuch. Hier wird
von seiten des Staates in die Privatsphäre von Menschen massiv eingegriffen
und eine bestimmte Wertvorstellung gesetzlich instrumentalisiert.
Ohne Zweifel begründet eine Lebensgemeinschaft ein besonderes
Vertrauensverhältnis, das zu Recht von Staat und Gesellschaft anerkannt wird
und daher unter dem besonderen Schutz des StGB steht. Nicht einzusehen ist
aus liberaler Sicht allerdings, daß das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses
vom Geschlecht der Person abhängen und nur bei heterosexuellen
Lebensgemeinschaften rechtlich relevant werden soll. Um diese
unsachgemäße Unterscheidung zu eliminieren, ist die vorgeschlagene
Gesetzesänderung notwendig.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine erste Lesung die Zuweisung an
den Justizausschuß vorgeschlagen.