672/AE- XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Langthaler, Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend Beitritt Österreichs zur Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden

Tierarten (Bonner Konvention)

Viele Tierarten bleiben während ihres Lebens nicht an ein und demselben Standort, sondern

ziehen in regelmäßigen Abständen über weite Strecken von den Stätten ihrer Geburt an

andere Plätze und kehren wieder zurück. Das Wanderungsverhalten der einzelnen Arten ist

so verschieden wie die Lebensraumansprüche auf den Stationen der Wanderungen.

Der wachsende Zugriff der Menschen auf die Naturräume wirkt sich besonders nachteilig

auf diese wandernden Arten aus. Gedankenlose Eingriffe in natürliche Abläufe bringen

Bestände ganzer Arten oder Populationen in Gefahr.

Die wesentlichen Ziele der Bonner Konvention sind der weltweite Schutz und die Erhaltung

der wandernden Tierarten einschließlich deren nachhaltige Nutzung. Dies soll erreicht

werden durch eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

Das 1992 geschlossene globale Übereinkommen über Biologische Vielfalt propagiert die

Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen (i.e. Flora und Fatina). Es

garantiert den Staaten, in denen diese Naturgüter heimisch sind, das alleinige Besitz - und

Nutzungsrecht. Es liegt auf der Hand, daß für wandernde Arten nur ein gemeinsames

Besitz - und Nutzungsrecht der Staaten, durch die sie wandern (sog. Arealstaaten), gelten

kann und daß aus dem gemeinsamen Eigentum auch eine gemeinsame Schutz - und

Erhaltungspflicht resultiert.

Mit Stand vom Juni 1997 verzeichnete die Bonner Konvention 50 Vertragstaaten. Die

unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, den Beitritt zur Konvention zur Erhaltung der

wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention) zu veranlassen.

in formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß vorgeschlagen.