672/AE- XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Langthaler, Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Beitritt Österreichs zur Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden
Tierarten (Bonner Konvention)
Viele Tierarten bleiben während ihres Lebens nicht an ein und demselben Standort, sondern
ziehen in regelmäßigen Abständen über weite Strecken von den Stätten ihrer Geburt an
andere Plätze und kehren wieder zurück. Das Wanderungsverhalten der einzelnen Arten ist
so verschieden wie die Lebensraumansprüche auf den Stationen der Wanderungen.
Der wachsende Zugriff der Menschen auf die Naturräume wirkt sich besonders nachteilig
auf diese wandernden Arten aus. Gedankenlose Eingriffe in natürliche Abläufe bringen
Bestände ganzer Arten oder Populationen in Gefahr.
Die wesentlichen Ziele der Bonner Konvention sind der weltweite Schutz und die Erhaltung
der wandernden Tierarten einschließlich deren nachhaltige Nutzung. Dies soll erreicht
werden durch eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.
Das 1992 geschlossene globale Übereinkommen über Biologische Vielfalt propagiert die
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen (i.e. Flora und Fatina). Es
garantiert den Staaten, in denen diese Naturgüter heimisch sind, das alleinige Besitz - und
Nutzungsrecht. Es liegt auf der Hand, daß für wandernde Arten nur ein gemeinsames
Besitz - und Nutzungsrecht der Staaten, durch die sie wandern (sog. Arealstaaten), gelten
kann und daß aus dem gemeinsamen Eigentum auch eine gemeinsame Schutz - und
Erhaltungspflicht resultiert.
Mit Stand vom Juni 1997 verzeichnete die Bonner Konvention 50 Vertragstaaten. Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, den Beitritt zur Konvention zur Erhaltung der
wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention) zu veranlassen.
in formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß vorgeschlagen.