677/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbot des Transportes von Kälbern bis zu einem Alter von 21 Tagen
1996 wurde in der EU zur Entlastung des durch die BSE - Krise geschüttelten Rindermarktes
die sog. Frühvermarktungs- und Herodesprämie eingeführt. Als "Herodesprämie"
bezeichnet man sog. „Verarbeitungsprämien" für neugeborene männliche Kälber, die wegen
der Überschüsse an Rindfleisch spätestens 20 Tage nach ihrer Geburt getötet und zu
Tiermehl verarbeitet werden. Bis zu 2 Millionen Kälber sollen bis Ende 1998 durch diese
Massenvernichtungsaktion vom europäischen Markt genommen werden. Diese Prämie wird
in Frankreich, Portugal und Großbritannien angeboten. Österreich hat sich neben anderen
Staaten für die zweite Form, die Frühvermarktungsprämie, entschieden. Dabei werden die
Kälber - männliche oder weibliche - mit einem max. Gewicht von 82 kg geschlachtet und
vermarktet.
Medienberichten zufolge kommt es bereits zu unerfreulichen Geschäften mit der
"Herodesprämie" in Ländern, in denen diese nicht gewährt wird. Zum Beispiel kaufen
deutsche Händler neugeborene Kälber auf, liefern sie an französische
Tierkörperverwertungsanlagen, wo die Tiere getötet und „entsorgt" werden und kassieren
die Prämie. In der Beantwortung der Anfrage 3229/J vom 22. Dezember schreibt der
Landwirtschaftsminister, daß die Herodesprämie jedenfalls bis 1998 beibehalten wird und
auch die Ausfuhr von österreichischen Kälbern aufgrund der Verarbeitungsprämie nicht
ausgeschlossen werden kann. Eine Beschränkung der Verarbeitungsprämie auf die Länder,
in denen diese erlaubt ist, komme nach Feststellung der EU - Kommission nicht in Betracht,
weil sie dem Grundsatz des freien Warenverkehrs widerspreche.
Im Zusammenhang mit der "Herodesprämie“ sind erschütternde Bilder über die Medien
gegangen. Um zu verhindern, daß auch österreichische Kälber in den
Tierkörperverwertungsanlagen von Frankreich, Portugal oder Großbritannien für Herodes -
Prämien abgeschlachtet werden, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Verkehrsminister werden aufgefordert,
umgehend das österreichische Tiertransportgesetz - Straße dahingehend zu ergänzen, daß
Kälber bis zu einem Alter von 21 Tagen nicht transportiert werden dürfen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.