677/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend Verbot des Transportes von Kälbern bis zu einem Alter von 21 Tagen

1996 wurde in der EU zur Entlastung des durch die BSE - Krise geschüttelten Rindermarktes

die sog. Frühvermarktungs- und Herodesprämie eingeführt. Als "Herodesprämie"

bezeichnet man sog. „Verarbeitungsprämien" für neugeborene männliche Kälber, die wegen

der Überschüsse an Rindfleisch spätestens 20 Tage nach ihrer Geburt getötet und zu

Tiermehl verarbeitet werden. Bis zu 2 Millionen Kälber sollen bis Ende 1998 durch diese

Massenvernichtungsaktion vom europäischen Markt genommen werden. Diese Prämie wird

in Frankreich, Portugal und Großbritannien angeboten. Österreich hat sich neben anderen

Staaten für die zweite Form, die Frühvermarktungsprämie, entschieden. Dabei werden die

Kälber - männliche oder weibliche - mit einem max. Gewicht von 82 kg geschlachtet und

vermarktet.

Medienberichten zufolge kommt es bereits zu unerfreulichen Geschäften mit der

"Herodesprämie" in Ländern, in denen diese nicht gewährt wird. Zum Beispiel kaufen

deutsche Händler neugeborene Kälber auf, liefern sie an französische

Tierkörperverwertungsanlagen, wo die Tiere getötet und „entsorgt" werden und kassieren

die Prämie. In der Beantwortung der Anfrage 3229/J vom 22. Dezember schreibt der

Landwirtschaftsminister, daß die Herodesprämie jedenfalls bis 1998 beibehalten wird und

auch die Ausfuhr von österreichischen Kälbern aufgrund der Verarbeitungsprämie nicht

ausgeschlossen werden kann. Eine Beschränkung der Verarbeitungsprämie auf die Länder,

in denen diese erlaubt ist, komme nach Feststellung der EU - Kommission nicht in Betracht,

weil sie dem Grundsatz des freien Warenverkehrs widerspreche.

Im Zusammenhang mit der "Herodesprämie“ sind erschütternde Bilder über die Medien

gegangen. Um zu verhindern, daß auch österreichische Kälber in den

Tierkörperverwertungsanlagen von Frankreich, Portugal oder Großbritannien für Herodes -

Prämien abgeschlachtet werden, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Verkehrsminister werden aufgefordert,

umgehend das österreichische Tiertransportgesetz - Straße dahingehend zu ergänzen, daß

Kälber bis zu einem Alter von 21 Tagen nicht transportiert werden dürfen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.