678/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Motter, Barmüller, Gredler, Partnerinnen und Partner

betreffend Pilotprojekte für eine ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an süchtige

PatientInnen

Die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an bereits Drogensüchtige unter bestimmten

Voraussetzungen erweist sich auch nach den jüngsten Erkenntnissen des Schweizer

Pilotprojekts als sinnvolle Maßnahme, dem gesellschaftlich bisher nicht annähernd gelösten

Problem Drogensucht offensiv und innovativ zu begegnen.

Die Rahmenbedingungen des drei Jahre dauernden Schweizer Projekts stützten sich auf Daten

von 1.146 PatientInnen. Mindestalter 20 Jahre. Dauer der Heroinabhängigkeit mehr als zwei

Jahre. Andere Behandlungsversuche waren bereits mehrfach gescheitert und der Drogenkon -

sum hatte bereits zu gesundheitlichen und sozialen Schäden geführt. Die Verabreichung

(Injektion) der zur Disposition stehenden Betäubungsmittel mußte unter Aufsicht erfolgen, die

Behandlung garantierte vor allem auch eine psychosoziale Betreuung.

Neben einer besseren Verträglichkeit der Droge (gegenüber den üblicherweise verwendeten

Ersatzmitteln wie Methadon konnten auch eindeutige Verbesserungen z.B. der Wohnsituation

erreicht werden. die Arbeitslosigkeit sank von 44 auf 20 Prozent, die Beschaffungskriminalität

sank (bei Strafdelikten) um 60 Prozent. Schulden wurden abgebaut und die Kontakte der

PatientInnen zur Drogenszene verringerten sich. Nicht zuletzt entschieden sich 83 Personen

für einen Ausstieg aus der Drogensucht. Ein weiteres positives Ergebnis war die Kosten -

Nutzen Analyse: Es wurde ein (gesamtwirtschaftlicher Nettonutzen von SFR 45.- pro Person

und Tag errechnet. welcher sich durch den Wegfall der Kosten für Strafverfahren.

Strafvollzug, medizinische Versorgung der Drogensüchtigen usw. ergibt.

Nachdem nun auch in Vorarlberg ein ähnlicher Versuch wie in der Schweiz gestartet werden

soll in Österreich aber die gesetzlichen (Grundlagen für die Durchführung dieses Projekts

fehlen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

" Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit und Sozial-

les, wird aufgefordert die österreichische Drogenpolitik hinsichtlich bereits drogensüchtiger

PatienInnen dahingehend den zeitgemäßen Anforderungen anzupassen, daß - neben

Aufklärung Therapie und Strafe - die sogenannte konkrete Lebenshilfe für bereits

Drogenkranke als vierte Säule in der Drogenpolitik verankert wird. Im Hinblick darauf wird

die Bundesregierung aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, durch die

ein Pilotprojekt gestartet werden kann, in dem neben der weiteren Untersuchung des

Ersatzstoffes Methadon auch die Wirkungen einer therapeutischen Behandlung mit Heroin

untersucht werden. Die Ergebnisse eines solchen Projektes sollten als

Entscheidungsgrundlage für die ärztlich kontrollierte Abgabe von Heroin an bereits über einen

längeren Zeitraum drogensüchtige PatientInnen dienen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.