678/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Motter, Barmüller, Gredler, Partnerinnen und Partner
betreffend Pilotprojekte für eine ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an süchtige
PatientInnen
Die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an bereits Drogensüchtige unter bestimmten
Voraussetzungen erweist sich auch nach den jüngsten Erkenntnissen des Schweizer
Pilotprojekts als sinnvolle Maßnahme, dem gesellschaftlich bisher nicht annähernd gelösten
Problem Drogensucht offensiv und innovativ zu begegnen.
Die Rahmenbedingungen des drei Jahre dauernden Schweizer Projekts stützten sich auf Daten
von 1.146 PatientInnen. Mindestalter 20 Jahre. Dauer der Heroinabhängigkeit mehr als zwei
Jahre. Andere Behandlungsversuche waren bereits mehrfach gescheitert und der Drogenkon -
sum hatte bereits zu gesundheitlichen und sozialen Schäden geführt. Die Verabreichung
(Injektion) der zur Disposition stehenden Betäubungsmittel mußte unter Aufsicht erfolgen, die
Behandlung garantierte vor allem auch eine psychosoziale Betreuung.
Neben einer besseren Verträglichkeit der Droge (gegenüber den üblicherweise verwendeten
Ersatzmitteln wie Methadon konnten auch eindeutige Verbesserungen z.B. der Wohnsituation
erreicht werden. die Arbeitslosigkeit sank von 44 auf 20 Prozent, die Beschaffungskriminalität
sank (bei Strafdelikten) um 60 Prozent. Schulden wurden abgebaut und die Kontakte der
PatientInnen zur Drogenszene verringerten sich. Nicht zuletzt entschieden sich 83 Personen
für einen Ausstieg aus der Drogensucht. Ein weiteres positives Ergebnis war die Kosten -
Nutzen Analyse: Es wurde ein (gesamtwirtschaftlicher Nettonutzen von SFR 45.- pro Person
und Tag errechnet. welcher sich durch den Wegfall der Kosten für Strafverfahren.
Strafvollzug, medizinische Versorgung der Drogensüchtigen usw. ergibt.
Nachdem nun auch in Vorarlberg ein ähnlicher Versuch wie in der Schweiz gestartet werden
soll in Österreich aber die gesetzlichen (Grundlagen für die Durchführung dieses Projekts
fehlen, stellen die unterfertigten
Abgeordneten nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
" Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit und Sozial-
les, wird aufgefordert die österreichische Drogenpolitik hinsichtlich bereits drogensüchtiger
PatienInnen dahingehend den zeitgemäßen Anforderungen anzupassen, daß - neben
Aufklärung Therapie und Strafe - die sogenannte konkrete Lebenshilfe für bereits
Drogenkranke als vierte Säule in der Drogenpolitik verankert wird. Im Hinblick darauf wird
die Bundesregierung aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, durch die
ein Pilotprojekt gestartet werden kann, in dem neben der weiteren Untersuchung des
Ersatzstoffes Methadon auch die Wirkungen einer therapeutischen Behandlung mit Heroin
untersucht werden. Die Ergebnisse eines solchen Projektes sollten als
Entscheidungsgrundlage für die ärztlich kontrollierte Abgabe von Heroin an bereits über einen
längeren Zeitraum drogensüchtige PatientInnen dienen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.