68/AE

 

 

 

der Abgeordneten Böhacker

und Kollegen

betreffend Pensionsreserve der Oesterreichischen Nationalbank

 

Die Oestereichische Nationalbank zahlte 1994 aus ihren laufenden Erträgnissen Ruhe- und

Versorgungsgenüsse für rund 1300 Pensionistinnen und Pensionisten in Höhe von ca. 850

Millionen Schilling; darunter für pensionierte Direktoriumsmitglieder bzw. deren Witwen rund

37 Millionen Schilling.

 

Der Gesetzgeber hat 1955 verfügt, daß sämtliche Pensionsansprüche der Bediensteten in einer

eigenen ''Pensionsreserve'' sichergestellt werden (§ 69 Abs. 2 NBG). Das nach

versicherungsmathematischer Berechnung erforderliche Deckungskapital betrug zum

31.12. 1994 22,7 Mrd. Schilling. Falls die OeNB durch Bundesgesetz aufgelöst wird (§ 78 Abs.

1 NBG), hat die das Notenbankgeschäft weiterführende Stelle auch das aktive Personal der

Bank mit allen Rechten und Pflichten sowie die Pensionsverpflichtung zu übernehmen (§ 78

Abs. 2 NBG). Damit sind die privilegierten Pensionsansprüche über eine Liquidation hinaus in

einer Weise abgesichert, die ohne Beispiel ist.

 

Tatsächlich ist diese Pensionsreserve entbehrlich, weil eine Auflösung der OeNB nicht zur

Diskussion steht, und daher die Pensionsreserve niemals in Anspruch genommen werden wird.

Überdies ist es nicht vertretbar, für rund 1150 Aktive und 1300 Pensionisten eine

Kapitalreserve von rund 23 Mrd. S zu halten, was ei er Kopfquote von 9,3 Mi.llionen

entspricht.

 

In der Bilanz zum 31.12.1993 findet sich eine Rückstellung für Risiken im Auslands- und

Wertpapiergeschäft in Höhe von 4,9 Mrd. ÖS, die in der Bilanz zum 31.12.1994 nicht mehr

aufscheint. Diese Rückstellung wurde zur Gänze aufgelöst und entgegen dem

Verwendungszweck zur Budgetkonsolidierung verwendet.

 

Die OeNB rechtfertigte ihre 1994 erfolgte gänzliche Auflösung damit, daß die ursprüngliche

Begründung durch das starke Anwachsen der Reservepositionen weggefallen ist. Dem ist

entgegenzuhalten, daß die OeNB die "Rückstellung für Wagnisse im Auslands- und

 

Wertpapiergeschäft'' noch 1993 um 200 Mio. S erhöhte, die ges amten Reservepositionen 1994

aber um 2,1 Mrd. S - darunter die Reserve aus valutarischen Kursdifferenzen wegen erlittener

Kursverluste sogar um 4,7 Mrd. S - gesunkt en sind. Damit zeigt sich, daß die OeNB die in

Rede stehende Rückstellung aus anderen Gründen, nämlich um an den Bund einen höheren

Gewinn abführen zu können, aufgelöst hat.

 

Es stellt sich die Frage, weshalb für die Pensionsansprüche mit einer Rücklage von rund 23

Milliarden S über die Liquidation hinaus vorgesorgt wird, während die für die östereichische

Währungspolitik wichtige Risikorückstellung aufgelöst wurde. Aus diesem Grunde ist es

geboten, die Rücklage für Pensionsansprüche zu Lasten des Abbruches einer Rücklage für

Währungswagnissse schrittweise zu verringern.

 

Die Höhe der Rücklage für Pensionsansprüche erlaubt es auch, daraus eine neu zu schaffende,

sämtliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung bündelnde Stiftung für Forschung und

Entwicklung zu speisen. Damit sollen durch die Stärkung von Forschung und Entwicklung

wertvolle Impulse für die Zukunft der östereichischen Wirtschaft und insbesondere für deren

hohes technisches Niveau gesetzt werden. Mit dem Einsatz dieser Mittel kann auf diese Weise

auch ein Beitrag für eine aktive Beschäftigungspolitik geleistet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, die eine schrittweise

Überführung der Rücklage für Pensionsansprüche in eine neu zu schaffende Rücklage für

W ährungswagnisse und eine Dotierung einer neu zu schaffenden Stiftung für Forschung und

Entwicklung durch die Rücklage für Pensionsansprüche zum Ziele haben.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.