68/AE
der Abgeordneten Böhacker
und Kollegen
betreffend Pensionsreserve der Oesterreichischen Nationalbank
Die Oestereichische Nationalbank zahlte 1994 aus ihren laufenden Erträgnissen Ruhe- und
Versorgungsgenüsse für rund 1300 Pensionistinnen und Pensionisten in Höhe von ca. 850
Millionen Schilling; darunter für pensionierte Direktoriumsmitglieder bzw. deren Witwen rund
37 Millionen Schilling.
Der Gesetzgeber hat 1955 verfügt, daß sämtliche Pensionsansprüche der Bediensteten in einer
eigenen ''Pensionsreserve'' sichergestellt werden (§ 69 Abs. 2 NBG). Das nach
versicherungsmathematischer Berechnung erforderliche Deckungskapital betrug zum
31.12. 1994 22,7 Mrd. Schilling. Falls die OeNB durch Bundesgesetz aufgelöst wird (§ 78 Abs.
1 NBG), hat die das Notenbankgeschäft weiterführende Stelle auch das aktive Personal der
Bank mit allen Rechten und Pflichten sowie die Pensionsverpflichtung zu übernehmen (§ 78
Abs. 2 NBG). Damit sind die privilegierten Pensionsansprüche über eine Liquidation hinaus in
einer Weise abgesichert, die ohne Beispiel ist.
Tatsächlich ist diese Pensionsreserve entbehrlich, weil eine Auflösung der OeNB nicht zur
Diskussion steht, und daher die Pensionsreserve niemals in Anspruch genommen werden wird.
Überdies ist es nicht vertretbar, für rund 1150 Aktive und 1300 Pensionisten eine
Kapitalreserve von rund 23 Mrd. S zu halten, was ei er Kopfquote von 9,3 Mi.llionen
entspricht.
In der Bilanz zum 31.12.1993 findet sich eine Rückstellung für Risiken im Auslands- und
Wertpapiergeschäft in Höhe von 4,9 Mrd. ÖS, die in der Bilanz zum 31.12.1994 nicht mehr
aufscheint. Diese Rückstellung wurde zur Gänze aufgelöst und entgegen dem
Verwendungszweck zur Budgetkonsolidierung verwendet.
Die OeNB rechtfertigte ihre 1994 erfolgte gänzliche Auflösung damit, daß die ursprüngliche
Begründung durch das starke Anwachsen der Reservepositionen weggefallen ist. Dem ist
entgegenzuhalten, daß die OeNB die "Rückstellung für Wagnisse im Auslands- und
Wertpapiergeschäft'' noch 1993 um 200 Mio. S erhöhte, die ges amten Reservepositionen 1994
aber um 2,1 Mrd. S - darunter die Reserve aus valutarischen Kursdifferenzen wegen erlittener
Kursverluste sogar um 4,7 Mrd. S - gesunkt en sind. Damit zeigt sich, daß die OeNB die in
Rede stehende Rückstellung aus anderen Gründen, nämlich um an den Bund einen höheren
Gewinn abführen zu können, aufgelöst hat.
Es stellt sich die Frage, weshalb für die Pensionsansprüche mit einer Rücklage von rund 23
Milliarden S über die Liquidation hinaus vorgesorgt wird, während die für die östereichische
Währungspolitik wichtige Risikorückstellung aufgelöst wurde. Aus diesem Grunde ist es
geboten, die Rücklage für Pensionsansprüche zu Lasten des Abbruches einer Rücklage für
Währungswagnissse schrittweise zu verringern.
Die Höhe der Rücklage für Pensionsansprüche erlaubt es auch, daraus eine neu zu schaffende,
sämtliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung bündelnde Stiftung für Forschung und
Entwicklung zu speisen. Damit sollen durch die Stärkung von Forschung und Entwicklung
wertvolle Impulse für die Zukunft der östereichischen Wirtschaft und insbesondere für deren
hohes technisches Niveau gesetzt werden. Mit dem Einsatz dieser Mittel kann auf diese Weise
auch ein Beitrag für eine aktive Beschäftigungspolitik geleistet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, die eine schrittweise
Überführung der Rücklage für Pensionsansprüche in eine neu zu schaffende Rücklage für
W ährungswagnisse und eine Dotierung einer neu zu schaffenden Stiftung für Forschung und
Entwicklung durch die Rücklage für Pensionsansprüche zum Ziele haben.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.