684/A XX.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten DI Leopold  Schöggl ,Dr. Pumberger , Dr. Povysil

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen

medizinisch - technischen Dienste geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch -

technischen Dienste geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch - technischen Dienste, BGBl.

Nr.327/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz B6Bl. Nr. XXX/1998, wird wie folgt

geändert

§ 3 Abs. 1 Z 3 lautet wie folgt:

"3. einen Fachhochschul - Studiengang im medizinisch - technischen Bereich erfolgreich absol -

viert sowie die Diplomprüfung erfolgreich abgelegt und dem hierüber ein Diplom ausgestellt

wurde und“

Begründung:

Im Sinne einer Strukturbereinigung im postsekundären Bildungsbereich durch eine Verein -

heitlichung unterschiedlicher Ausbildungsformen erweist sich eine Ausweitung des Fach -

hochschulstudiengesetzes auf den Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste als

sinnvoll und unbedingt notwendig, zumal gerade dieser Bereich alle vorgeschriebenen Vor -

aussetzungen für eine Anerkennung als Fachhochschul - Studiengang erfüllt und sich aus der

Perspektive des Gesamtsystems für die einzelnen Institutionen die Chance einer qualitativen

Aufwertung ihrer Ausbildung und eine Statusverbesserung ergeben würde.

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem

Gesundheitsausschuß zuzuweisen.