684/A XX.GP
ANTRAG
der Abgeordneten DI Leopold Schöggl ,Dr. Pumberger , Dr. Povysil
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen
medizinisch - technischen Dienste geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch -
technischen Dienste geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch - technischen Dienste, BGBl.
Nr.327/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz B6Bl. Nr. XXX/1998, wird wie folgt
geändert
§ 3 Abs. 1 Z 3 lautet wie folgt:
"3. einen Fachhochschul - Studiengang im medizinisch - technischen Bereich erfolgreich absol -
viert sowie die Diplomprüfung erfolgreich abgelegt und dem hierüber ein Diplom ausgestellt
wurde und“
Begründung:
Im Sinne einer Strukturbereinigung im postsekundären Bildungsbereich durch eine Verein -
heitlichung unterschiedlicher Ausbildungsformen erweist sich eine Ausweitung des Fach -
hochschulstudiengesetzes auf den Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste als
sinnvoll und unbedingt notwendig, zumal gerade dieser Bereich alle vorgeschriebenen Vor -
aussetzungen für eine Anerkennung als Fachhochschul - Studiengang erfüllt und sich aus der
Perspektive des Gesamtsystems für die einzelnen Institutionen die Chance einer qualitativen
Aufwertung ihrer Ausbildung und eine
Statusverbesserung ergeben würde.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem
Gesundheitsausschuß zuzuweisen.