685/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Helmut Peter und Partner/ innen
betreffend Novellierung des Waffengesetzes 1996
Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ist der überwiegende Teil von Vorfällen,
bei denen das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch den Gebrauch von
Schußwaffen gefährdet bzw. bedroht wurde, vorwiegend auf folgende Faktoren
zuruckzuführen: erstens den unsachgemäßen und fahrläßigen Gebrauch von
Schußwaffen; zweitens darauf , daß nicht berechtigte oder unbefugte Personen,
insbesondere Kinder, Zugang zu Schußwaffen, die nicht sicher und ausreichend
verwahrt wurden, erhielten; drittens hat sich erwiesen, daß Personen
waffenrechtliche Urkunden gewissermaßen „auf Vorrat‘ erwerben, ohne daß jedoch
tatsächlicher Bedarf für Schußwaffen vorliegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird
aufgefordert, im Rahmen einer notwendigen Novellierung des Waffengesetzes 1996
vorzusehen, daß waffenrechtliche Urkunden, die vor dem Inkraftreten des geltenden
Waffengesetzes 1996 ausgestellt wurden, bis Ende des Jahres 1999 als verfallen
gelten und neue waffenrechtliche Dokumente nur mehr auf der Grundlage des
Waffengesetzes 1996 befristet auf fünf Jahre ausgestellt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Innere
Angelegenheiten beantragt.