685/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Helmut Peter und Partner/ innen

betreffend Novellierung des Waffengesetzes 1996

Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ist der überwiegende Teil von Vorfällen,

bei denen das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch den Gebrauch von

Schußwaffen gefährdet bzw. bedroht wurde, vorwiegend auf folgende Faktoren

zuruckzuführen: erstens den unsachgemäßen und fahrläßigen Gebrauch von

Schußwaffen; zweitens darauf , daß nicht berechtigte oder unbefugte Personen,

insbesondere Kinder, Zugang zu Schußwaffen, die nicht sicher und ausreichend

verwahrt wurden, erhielten; drittens hat sich erwiesen, daß Personen

waffenrechtliche Urkunden gewissermaßen „auf Vorrat‘ erwerben, ohne daß jedoch

tatsächlicher Bedarf für Schußwaffen vorliegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird

aufgefordert, im Rahmen einer notwendigen Novellierung des Waffengesetzes 1996

vorzusehen, daß waffenrechtliche Urkunden, die vor dem Inkraftreten des geltenden

Waffengesetzes 1996 ausgestellt wurden, bis Ende des Jahres 1999 als verfallen

gelten und neue waffenrechtliche Dokumente nur mehr auf der Grundlage des

Waffengesetzes 1996 befristet auf fünf Jahre ausgestellt werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Innere

Angelegenheiten beantragt.