69/AE
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
betreffend Politikerprivileg vorzeitige Pensionierung
Der Abgeordnete des Liberalen Forums Hans Helmut Moser steht als Offizier in einem
Beamtenverhältnis zum Bund. Im Vorjahr wurde er auf seinen Antrag gemäß § 14 Abs. 2 BDG 1979
in den Ruhestand versetzt. Nach dieser Bestimmung ist ein Beamter, der Mi.tglied des Nationalrates,
des Bundesrates oder eines Landtages bzw. Bundespräsident, Mitglied der Bundesregierung,
Staatssekretär, Präsident des Rechnungshofes, Mi.tglied der Volksanwaltschaft, Mitglied der
Landesregierung oder Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften ist, in den Ruhestand zu versetzen, wenn er dies beantragt hat. Der Beamte kann
nach § 16 BDG 1979 aus dienstlichen Gründen wieder in den Dienststand aufgenommen werden,
wenn er die Funktion nicht mehr ausübt und die Wiederaufnahme in den Dienststand beantragt.
Die dargestellte einmalige Regelung ermöglicht es somit einem Politiker, der Beamter ist, ohne
Rücksicht auf das Lebensalter in den Ruhestand zu treten. Sie stellt ein eindeutiges Politikerprivileg
dar, dem jede sachliche Rechtfertigung fehlt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Vorlage eines entsprechenden Gesetzesantrages die
unverzügliche Beseitigung des Politikerprivilegs des § 14 Abs. 2 BDG 1979 und ähnliche
bundesrechtlicher Regelungen, ohne Rücksicht auf das Lebensalter in den Ruhestand treten zu
können, zu ermöglichen, sowie in Verhandlungen mit den Ländern mit dem Ziel einzutreten, auch
ähnliche landesrechtliche Regelungen aus dem Rechtsbestand auszuscheiden.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem
Verfassungsausschuß zuzuweisen.