69/AE

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend Politikerprivileg vorzeitige Pensionierung

 

Der Abgeordnete des Liberalen Forums Hans Helmut Moser steht als Offizier in einem

Beamtenverhältnis zum Bund. Im Vorjahr wurde er auf seinen Antrag gemäß § 14 Abs. 2 BDG 1979

in den Ruhestand versetzt. Nach dieser Bestimmung ist ein Beamter, der Mi.tglied des Nationalrates,

des Bundesrates oder eines Landtages bzw. Bundespräsident, Mitglied der Bundesregierung,

Staatssekretär, Präsident des Rechnungshofes, Mi.tglied der Volksanwaltschaft, Mitglied der

Landesregierung oder Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Kommission der Europäischen

Gemeinschaften ist, in den Ruhestand zu versetzen, wenn er dies beantragt hat. Der Beamte kann

nach § 16 BDG 1979 aus dienstlichen Gründen wieder in den Dienststand aufgenommen werden,

wenn er die Funktion nicht mehr ausübt und die Wiederaufnahme in den Dienststand beantragt.

Die dargestellte einmalige Regelung ermöglicht es somit einem Politiker, der Beamter ist, ohne

Rücksicht auf das Lebensalter in den Ruhestand zu treten. Sie stellt ein eindeutiges Politikerprivileg

dar, dem jede sachliche Rechtfertigung fehlt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Vorlage eines entsprechenden Gesetzesantrages die

unverzügliche Beseitigung des Politikerprivilegs des § 14 Abs. 2 BDG 1979 und ähnliche

bundesrechtlicher Regelungen, ohne Rücksicht auf das Lebensalter in den Ruhestand treten zu

können, zu ermöglichen, sowie in Verhandlungen mit den Ländern mit dem Ziel einzutreten, auch

ähnliche landesrechtliche Regelungen aus dem Rechtsbestand auszuscheiden.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem

Verfassungsausschuß zuzuweisen.