704/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier

und PartnerInnen

betreffend Nichtgewährung von Akteneinsicht durch die Volksanwaltschaft beim

Bundesministerium für Landesverteidigung

„Geprüfte Behörden haben der Volksanwaltschaft jede gewünschte Akteneinsicht zu

gewähren. Über die Verwertbarkeit der dabei zu gewinnenden Informationen hat

ausschließlich die Volksanwaltschaft selbst zu befinden.“ (Art. 148b Abs. 1 B - VG).

Gemäß dem 20. Bericht der Volksanwaltschaft über die Tätigkeit im Jahr 1996

verweigert das Bundesministerium für Landesverteidigung beharrlich, dieser im

B - VG verankerten Verpflichtung nachzukommen. Die Volksanwaltschaft sah sich

sogar veranlaßt, dieses unkooperative Verhalten durch den Bundesminister für

Landesverteidigung als einen „Mißstand in der Verwaltung“ darzustellen.

Dieses Verhalten eines Exekutivorgans gegenüber einem Hilfsorgan des Parlaments

ist inakzeptabel, widerspricht der Verfassung und läßt nur den Schluß zu, daß etwas

verheimlicht werden soll. Denn es ist gerade Aufgabe eines Kontrollorgan, wie es

die Volksanwaltschaft im Auftrage des Parlamentes ist, Mißstände in der Exekutive

festzustellen und aufzuzeigen. Das Verhalten des Bundesministers für

Landesverteidigung zeugt von mangelndem Respekt gegenüber der Legislative und

sollte daher schnellstens abgestellt werden.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung, speziell der Bundesminister für Landesverteidigung, wird

aufgefordert mit der Volksanwaltschaft gemäß den Regelungen des B - VG

zusammenzuarbeiten und diese Zusammenarbeit auf der Basis des Respekts

gegenüber der Volksanwaltschaft als Kontrollorgan des Parlaments zu gestalten.“

Formell wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.