704/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kier
und PartnerInnen
betreffend Nichtgewährung von Akteneinsicht durch die Volksanwaltschaft beim
Bundesministerium für Landesverteidigung
„Geprüfte Behörden haben der Volksanwaltschaft jede gewünschte Akteneinsicht zu
gewähren. Über die Verwertbarkeit der dabei zu gewinnenden Informationen hat
ausschließlich die Volksanwaltschaft selbst zu befinden.“ (Art. 148b Abs. 1 B - VG).
Gemäß dem 20. Bericht der Volksanwaltschaft über die Tätigkeit im Jahr 1996
verweigert das Bundesministerium für Landesverteidigung beharrlich, dieser im
B - VG verankerten Verpflichtung nachzukommen. Die Volksanwaltschaft sah sich
sogar veranlaßt, dieses unkooperative Verhalten durch den Bundesminister für
Landesverteidigung als einen „Mißstand in der Verwaltung“ darzustellen.
Dieses Verhalten eines Exekutivorgans gegenüber einem Hilfsorgan des Parlaments
ist inakzeptabel, widerspricht der Verfassung und läßt nur den Schluß zu, daß etwas
verheimlicht werden soll. Denn es ist gerade Aufgabe eines Kontrollorgan, wie es
die Volksanwaltschaft im Auftrage des Parlamentes ist, Mißstände in der Exekutive
festzustellen und aufzuzeigen. Das Verhalten des Bundesministers für
Landesverteidigung zeugt von mangelndem Respekt gegenüber der Legislative und
sollte daher schnellstens abgestellt werden.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung, speziell der Bundesminister für Landesverteidigung, wird
aufgefordert mit der Volksanwaltschaft gemäß den Regelungen des B - VG
zusammenzuarbeiten und diese Zusammenarbeit auf der Basis des Respekts
gegenüber der Volksanwaltschaft als Kontrollorgan des Parlaments zu gestalten.“
Formell wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.