711/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Firlinger, Mag. Reinhard, Mag. Schreiner und Kollegen

betreffend die Privatisierung von in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen

Der Nationalrat möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die folgenden Forderungen

Rechnung tragen:

1. Bevor der Bund Anteile von in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen an die ÖIAG oder

ein anderes beauftragtes Unternehmen überträgt, ist im Interesse der Republik

Österreich ein unabhängiges Bewertungsgutachten des zu privatisierenden

Unternehmens zu erstellen.

2. Für die Mitarbeiter der zu privatisierenden Unternehmen ist ein Modell zu erarbeiten

welches diesen eine angemessene Beteiligung im Rahmen der Ausgabe von

Belegschaftsaktien ermöglicht.

3. Zur Belebung des österreichischen Kapitalmarktes haben Privatisierungen von in

Staatsbesitz befindlichen Unternehmen über die Wiener Börse zu erfolgen, wobei der

über die Börse zu privatisierende Anteil 50 Prozent des ingesamt zu veräußernden Anteils

überschreiten muß.

Begründung

Um künftig für einen reibungslosen und zügigen Ablauf von Privatisierungen von in

Staatsbesitz befindlichen Unternehmen zu sorgen, vor allem jedoch, um Vorfällen wie sie

sich beispielsweise bei Semperit oder HTM zugetragen haben, vorzubeugen, sind für die

Übertragung von in Bundesbesitz befindlichen Unternehmen weitergehende legistische

Schritte erforderlich als dies derzeit durch die Gesetzgebung vorgesehen ist. Durch

Umsetzung der oben angeführten Punkte kann sichergestellt werden, daß im Zuge von

Privatisierungen künftig sowohl den Interessen der Mitarbeiter dieser Unternehmen als auch

denjenigen der Republik Österreich besser Rechnung getragen wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.