711/AE XX.GP
der Abgeordneten Mag. Firlinger, Mag. Reinhard, Mag. Schreiner und Kollegen
betreffend die Privatisierung von in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen
Der Nationalrat möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die folgenden Forderungen
Rechnung tragen:
1. Bevor der Bund Anteile von in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen an die ÖIAG oder
ein anderes beauftragtes Unternehmen überträgt, ist im Interesse der Republik
Österreich ein unabhängiges Bewertungsgutachten des zu privatisierenden
Unternehmens zu erstellen.
2. Für die Mitarbeiter der zu privatisierenden Unternehmen ist ein Modell zu erarbeiten
welches diesen eine angemessene Beteiligung im Rahmen der Ausgabe von
Belegschaftsaktien ermöglicht.
3. Zur Belebung des österreichischen Kapitalmarktes haben Privatisierungen von in
Staatsbesitz befindlichen Unternehmen über die Wiener Börse zu erfolgen, wobei der
über die Börse zu privatisierende Anteil 50 Prozent des ingesamt zu veräußernden Anteils
überschreiten muß.
Begründung
Um künftig für einen reibungslosen und zügigen Ablauf von Privatisierungen von in
Staatsbesitz befindlichen Unternehmen zu sorgen, vor allem jedoch, um Vorfällen wie sie
sich beispielsweise bei Semperit oder HTM zugetragen haben, vorzubeugen, sind für die
Übertragung von in Bundesbesitz befindlichen Unternehmen weitergehende legistische
Schritte erforderlich als dies derzeit durch die Gesetzgebung vorgesehen ist. Durch
Umsetzung der oben angeführten Punkte kann sichergestellt werden, daß im Zuge von
Privatisierungen künftig sowohl den Interessen der Mitarbeiter dieser Unternehmen als auch
denjenigen der Republik Österreich besser Rechnung getragen wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.