717/AE XX.GP
der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Helmut Peter, Martina Gredler
und weitere Abgeordnete
betreffend Strategische Prüfung der potentiellen Effekte des Multilateralen
Investitionsabkommen (MAI)
Um der Zunahme grenzüberschreitender Direktinvestitionen und den Forderungen nach
Abbau von Investitionsbeschränkungen und nichtkommerziellen Investitionsrisiken
mittels multilateral anerkannter und weitreichend gültiger Regelungen Rechnung zu
tragen, wird seit Mai 1995 auf Ebene der OECD - Staaten das Multilaterale Investitions -
abkommen (MAI) verhandelt. Intention der Verhandler ist es, mit diesem Abkommen
einen großen Teil der etwa 1200 bilateralen, 16 regionalen und 6 multilateralen
Investitionsabkommen zu ersetzen und 95% des Weltinvestitionsaufkommens vertrag -
lich abzudecken. Die Kernpunkte des MAI sind der Abbau bestehender Investitions -
beschränkungen, der Investitionsschutz und die Schaffung eines eigenen Streitbei -
legungsverfahrens.
Nach den Aussagen der Verhandler handelt es sich beim MAI um eines der wichtigsten
wirtschaftspolitischen Vorhaben der letzten Jahrzehnte, das in seiner wirtschaftlichen
und politischen Bedeutung mit GATT bzw. WTO vergleichbar ist. In seiner Entstehung
und der rechtlichen Konstruktion unterscheidet sich das MAI aber wesentlich vom WTO -
Abkommen. Anders als beim WTO - Abkommen nehmen an den Verhandlungen des MAI
nur OECD - Staaten teil. Nicht - OECD - Staaten, denen bei den Verhandlungen nur
Beobachterstatus eingeräumt wurde, wird nach Abschluß der Verhandlungen das
Abkommen zur Mitunterzeichnung angeboten. Während das WTO - Abkommen nur jene
Bereiche umfaßt, die ausdrücklich im Abkommen genannt wurden, ist das MAI einem
,,top - down - approach“ folgend konzipiert. Das heißt, die Vereinbarung besitzt allgemeine
Gültigkeit. Ausnahmen und Schutzklauseln müssen explizit angeführt werden.
Diese Konzeption des Abkommens, der Ausschluß der Nicht - OECD - Staaten als
Teilnehmer der Verhandlungen, fehlende Untersuchungen über die Auswirkungen des
MAI, die mangelnde Transparenz des Verhandlungsprozesses und das dadurch
bedingte weitgehende Fehlen einer öffentlichen Debatten hat zu massiven Bedenken
betreffend die legislativrechtlichen, wirtschaftlichen, sozial - , umwelt - , regional - und
kulturpolitisch Effekte sowie bezüglich der Auswirkungen des MAI auf die Menschen -
rechte geführt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne einer strategischen Prüfung die
potentiellen legislativrechtlichen, sozialen, ökologischen, kulturellen, regionalen und
wirtschaftlichen Auswirkungen des auf OECD - Ebene in Verhandlung stehende
Multilateralen Investitionsabkommen, in der Fassung des Verhandlungstextes von
Februar 1998, untersuchen zu lassen, die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen und dem Nationalrat bis 1. Juli 1998 zu berichten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt