717/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Helmut Peter, Martina Gredler

und weitere Abgeordnete

betreffend Strategische Prüfung der potentiellen Effekte des Multilateralen

Investitionsabkommen (MAI)

Um der Zunahme grenzüberschreitender Direktinvestitionen und den Forderungen nach

Abbau von Investitionsbeschränkungen und nichtkommerziellen Investitionsrisiken

mittels multilateral anerkannter und weitreichend gültiger Regelungen Rechnung zu

tragen, wird seit Mai 1995 auf Ebene der OECD - Staaten das Multilaterale Investitions -

abkommen (MAI) verhandelt. Intention der Verhandler ist es, mit diesem Abkommen

einen großen Teil der etwa 1200 bilateralen, 16 regionalen und 6 multilateralen

Investitionsabkommen zu ersetzen und 95% des Weltinvestitionsaufkommens vertrag -

lich abzudecken. Die Kernpunkte des MAI sind der Abbau bestehender Investitions -

beschränkungen, der Investitionsschutz und die Schaffung eines eigenen Streitbei -

legungsverfahrens.

Nach den Aussagen der Verhandler handelt es sich beim MAI um eines der wichtigsten

wirtschaftspolitischen Vorhaben der letzten Jahrzehnte, das in seiner wirtschaftlichen

und politischen Bedeutung mit GATT bzw. WTO vergleichbar ist. In seiner Entstehung

und der rechtlichen Konstruktion unterscheidet sich das MAI aber wesentlich vom WTO -

Abkommen. Anders als beim WTO - Abkommen nehmen an den Verhandlungen des MAI

nur OECD - Staaten teil. Nicht - OECD - Staaten, denen bei den Verhandlungen nur

Beobachterstatus eingeräumt wurde, wird nach Abschluß der Verhandlungen das

Abkommen zur Mitunterzeichnung angeboten. Während das WTO - Abkommen nur jene

Bereiche umfaßt, die ausdrücklich im Abkommen genannt wurden, ist das MAI einem

,,top - down - approach“ folgend konzipiert. Das heißt, die Vereinbarung besitzt allgemeine

Gültigkeit. Ausnahmen und Schutzklauseln müssen explizit angeführt werden.

Diese Konzeption des Abkommens, der Ausschluß der Nicht - OECD - Staaten als

Teilnehmer der Verhandlungen, fehlende Untersuchungen über die Auswirkungen des

MAI, die mangelnde Transparenz des Verhandlungsprozesses und das dadurch

bedingte weitgehende Fehlen einer öffentlichen Debatten hat zu massiven Bedenken

betreffend die legislativrechtlichen, wirtschaftlichen, sozial - , umwelt - , regional -  und

kulturpolitisch Effekte sowie bezüglich der Auswirkungen des MAI auf die Menschen -

rechte geführt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne einer strategischen Prüfung die

potentiellen legislativrechtlichen, sozialen, ökologischen, kulturellen, regionalen und

wirtschaftlichen Auswirkungen des auf OECD - Ebene in Verhandlung stehende

Multilateralen Investitionsabkommen, in der Fassung des Verhandlungstextes von

Februar 1998, untersuchen zu lassen, die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu

machen und dem Nationalrat bis 1. Juli 1998 zu berichten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt