722/AE XX.GP
der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend Deckelung der Energieabgabe für Dienstleistungsunternehmen
Das Energieabgabenvergütungsgesetz sieht eine Deckelung der Energieabgabe für
Produktionsbetriebe vor. Dienstleistungsunternehmen sind von diesem Gesetz nicht
erfaßt. Die Regelung stellt nicht nur eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die
Erbringung von Dienstleistungen dar: sondern bedeutet auch eine Diskriminierung
des tertiären Sektors im internationalen Wettbewerb. Da die im
Energieabgabengesetz normierte Regelung nicht unmittelbar auf alle
Dienstleistungsunternehmen übertragbar ist (Deckelung der Energieabgabe mit
Übersteigen des Nettoproduktionswertes von 0,35%), stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Juni
1998 ein Konzept inklusive den dafür notwendigen Berechnungsmodellen
vorzulegen, das die derzeit bestehende Mehrbelastung der Dienst -
leistungsunternehmen hinsichtlich der Energieabgabe beseitigt und eine die
Besonderheiten des tertiären Sektors adäquat berücksichtigende Deckelung der
Energieabgabe vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Finanzausschuß
zuzuweisen.