722/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Helmut Peter und PartnerInnen

betreffend Deckelung der Energieabgabe für Dienstleistungsunternehmen

Das Energieabgabenvergütungsgesetz sieht eine Deckelung der Energieabgabe für

Produktionsbetriebe vor. Dienstleistungsunternehmen sind von diesem Gesetz nicht

erfaßt. Die Regelung stellt nicht nur eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die

Erbringung von Dienstleistungen dar: sondern bedeutet auch eine Diskriminierung

des tertiären Sektors im internationalen Wettbewerb. Da die im

Energieabgabengesetz normierte Regelung nicht unmittelbar auf alle

Dienstleistungsunternehmen übertragbar ist (Deckelung der Energieabgabe mit

Übersteigen des Nettoproduktionswertes von 0,35%), stellen die unterfertigten

Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Juni

1998 ein Konzept inklusive den dafür notwendigen Berechnungsmodellen

vorzulegen, das die derzeit bestehende Mehrbelastung der Dienst -

leistungsunternehmen hinsichtlich der Energieabgabe beseitigt und eine die

Besonderheiten des tertiären Sektors adäquat berücksichtigende Deckelung der

Energieabgabe vorsieht.“

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Finanzausschuß

zuzuweisen.