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der Abgeordneten Schaffenrath, Motter und PartnerInnen

betreffend erhöhte steuerliche Absetzbarkeit von Betriebskindergärten

Kinder. Küche und Karenz entwickeln sich immer mehr zum Jobkiller. Nur noch 20% aller

Frauen, die für die Erziehung der Sprößlinge karenziert waren, schaffen den Wiedereinstieg

ins Berufsleben. Vor vier Jahren waren es immerhin noch rund 33% der Frauen, die ohne grö -

ßere Schwierigkeiten in ihren Beruf zurückfanden.

Einer der Hauptgründe für die Probleme bei der Rückkehr in den Beruf sind noch immer die

fehlenden Kinderbetreuungsplätze. Wenn Betriebe Kinderbetreuungsplätze bereitstellten, wä -

re dies für Frauen eine große Entlastung. Es wäre für erwerbstätige Mütter und Väter sehr

motivierend und beruhigend, wenn sie ihr Kind gleich in der Nähe gut versorgt wüßten. Dar -

über hinaus würden zeitaufwendige Bring - und Abholwege entfallen. wodurch Teilzeitarbeit

auch für Väter attraktiver werden könnte.

Ein erhöhter Freibetrag würde einen zusätzlichen Anreiz für den Unternehmer oder die Unter -

nehmerin bringen um einen Betriebskindergarten einzurichten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, einen Entwurf zur Novelle des Einkommensteuergesetz

vorzulegen, der in Analogie zur erhöhten betrieblichen Absetzbarkeit von Aufwendung für

Forschung und Entwicklung gemäß §4 Abs. 4 Ziffer 4 EstG vorsieht, daß Aufwendungen zur

Schaffung und Erhaltung von Betriebskindergärten in der Höhe von 130% steuerlich absetz -

bar sind.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.