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der Abgeordneten Schaffenrath, Motter und PartnerInnen
betreffend erhöhte steuerliche Absetzbarkeit von Betriebskindergärten
Kinder. Küche und Karenz entwickeln sich immer mehr zum Jobkiller. Nur noch 20% aller
Frauen, die für die Erziehung der Sprößlinge karenziert waren, schaffen den Wiedereinstieg
ins Berufsleben. Vor vier Jahren waren es immerhin noch rund 33% der Frauen, die ohne grö -
ßere Schwierigkeiten in ihren Beruf zurückfanden.
Einer der Hauptgründe für die Probleme bei der Rückkehr in den Beruf sind noch immer die
fehlenden Kinderbetreuungsplätze. Wenn Betriebe Kinderbetreuungsplätze bereitstellten, wä -
re dies für Frauen eine große Entlastung. Es wäre für erwerbstätige Mütter und Väter sehr
motivierend und beruhigend, wenn sie ihr Kind gleich in der Nähe gut versorgt wüßten. Dar -
über hinaus würden zeitaufwendige Bring - und Abholwege entfallen. wodurch Teilzeitarbeit
auch für Väter attraktiver werden könnte.
Ein erhöhter Freibetrag würde einen zusätzlichen Anreiz für den Unternehmer oder die Unter -
nehmerin bringen um einen Betriebskindergarten einzurichten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird ersucht, einen Entwurf zur Novelle des Einkommensteuergesetz
vorzulegen, der in Analogie zur erhöhten betrieblichen Absetzbarkeit von Aufwendung für
Forschung und Entwicklung gemäß §4 Abs. 4 Ziffer 4 EstG vorsieht, daß Aufwendungen zur
Schaffung und Erhaltung von Betriebskindergärten in der Höhe von 130% steuerlich absetz -
bar sind.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.