726/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag.Dr. Madeleine Petrovic, Langthaler, Freundinnen und Freunde

betreffend Kostentragung für Verfahren zur nachträglichen Auflagenerteilung

In der Gewerbeordnungsnovelle 1997 wurde den Nachbarn und Nachbarinnen von

Betriebsanlagen das Recht eingeräumt, ein Verfahren zur nachträglichen Auflagenerteilung

zu beantragen. Damit reagierte der Gewerbegesetzgeber auf das Sandstrahlenerkenntnis des

Obersten Gerichtshofes, um somit die Bestandsschutzwirkung einer gewerberechtlichen

Betriebsanlagengenehmigung weiter zu sichern. Der Oberste Gerichtshof hatte nämlich

ausgesprochen, daß Nachbarn und Nachbarinnen entschädigt werden müssen, auch wenn

sich der Betreiber oder die Betreiberin auf eine gültige Betriebsanlagengenehmigung berufen

kann. Der OGH begründete dies in erster Linie mit der fehlenden Parteistellung der

Nachbarschaft im Verfahren zur nachträglichen Auflagenerteilung. Dies sei eine

gravierende Lücke im Rechtsschutz, die nur dadurch geschlossen werden könne, wenn bei

Vorliegen der Voraussetzungen nach § 79 GewO die seinerzeit die Rechtswidrigkeit

ausschließende materiell - öffentlich rechtliche Beurteilung, die bei Untätigkeit der

zuständigen Behörde zu einer Versteinerung der Betriebsanlagengenehmigung führte, für

das Rechtsmäßigkeitsurteil der Gerichte nicht mehr bindend ist.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes legte die Kostentragungsregelung des §§

76 f AVG so aus, daß der/die Nachbar/in als Antragssteller/in nach § 79 GewO die Kosten

dieses Verfahrens zu tragen haben. Dabei geht es nicht nur um die Gebühren, sondern auch

um den Ersatz der Barauslagen, die bei Bestellung externer Sachverständiger sehr hoch sein

können. Da das Verfahren nach § 79 GewO nur notwendig ist, wenn die Prognose der

Genehmigungsbehörde bei der Erstgenehmigung falsch war, ist es ungerecht, daß die

Nachbarschaft für die Kosten der Korrekturentscheidung aufkommen muß. Die

Umweltanwaltschaften und die Bundesarbeitskammer haben auf diese rechtspolitisch

bedenkliche Situation aufmerksam gemacht.