727/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jörg Haider, Dr. Partik - Pablé, Lafer, Aumayr, DI Hofmann
und Kollegen
betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Waffenbesitz und - handel
Seit über einem halben Jahr ist ein verschärftes Waffengesetz in Geltung, welches nun wieder
geändert werden soll. Während SPÖ - Politiker massiv eine Verschärfung des Waffenrechtes
fordern, tritt die ÖVP grundsätzlich - derzeit noch - gegen eine Verschärfung desselben auf.
Allerdings ermunterte bereits Niederösterreichs Landeshauptmann Pröll Innenminister
Schlögl zu strengeren Gesetzen. Laut News Artikel von März 1998 schrieb Pröll an Schlögl:
"Ich ersuche Dich, die Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen möglichst streng zu
regeln...". Und auch die ÖVP - Bundesräte waren bei der Unterstützung eines freiheitlichen
Entschließungsantrages, welcher im Zuge der letzten Bundesratssitzung am 12.3.1998 zum
Thema "EU - Osterweiterung" eingebracht wurde, überaus zurückhaltend. In einem Punkt der
Entschließung sprachen sich die freiheitlichen Bundesräte gegen eine weitere Verschärfung
des Waffengesetzes aus. Dieser Antrag wurde jedoch von nur zwei ÖVP - Bundesräten
mitunterstützt.
Auslöser für die neuerlichen Diskussionen um eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes
1996 waren, mehrere Attentate, die mit Schußwaffen verübt wurden. Im Mai 1997 erschoß ein
fünfzehnjähriger Schüler in Zöbern seine Lehrerin mit dem Revolver seines Vaters und im
November 1997 tötete in Mauterndorf ein Amokläufer sechs Menschen mit zwei
Faustfeuerwaffen. Diese aufsehenerregenden Gewaltdelikte haben eine bemerkenswerte
Gemeinsamkeit, sie sind nämlich entweder mit illegalen Waffen begangen worden, oder sie
sind begangen worden, weil ein bestehendes Gesetz nicht beachtet wurde. So war die
Unverläßlichkeit des Vaters des Attentäters von Zöbern behördenbekannt und der
Amokschütze von Mauterndorf verwendete eine illegale Waffe.
Über Jahrzehnte hindurch hatte jeder 21 jährige verläßliche Österreicher einen Rechtsanspruch
auf zwei Faustfeuerwaffen gehabt, dann mußte das Waffenrecht an den EU - Standard angepaßt
werden, der für jede genehmigungspflichtige Waffe eine sogenannte Rechtfertigung verlangt.
Das Führen und Besitzen von Waffen wurde massiv erschwert.
Es steht außer Diskussion, daß Waffen sicher verwahrt zu sein haben und man mit einer
Waffe sorgfältig umgehen muß. Die Ziele einer weiteren Verschärfung gehen allerdings eher
in die Richtung, den legalen Waffenbesitz drastisch einzuschränken. Diese Neuerungen
treffen damit aber genau diejenigen, die legal Waffen führen und nicht die, die illegal Waffen
erwerben und besitzen. Der Ruf der legalen Waffenbesitzer wurde bereits mit der letzten
Änderung des Waffengesetzes massiv in Mitleidenschaft gezogen und nun besteht wieder die
Intention, alle legalen Waffenbesitzer verstärkten Belastungen zu unterziehen und darüber
hinaus ihnen auch noch eine Waffensteuer abzuverlangen, wobei eine solche jedoch
keinesfalls eine Verbesserung der allgemeinen
Sicherheit herbeiführen könnte.
Der Schluß liegt nahe, daß ein Entzug legaler und nicht mißbrauchter Waffen zwangsläufig
als ungerechtfertigte Enteignung empfunden werden würde, was großteils sicher zur Folge
hätte, daß zahlreiche legale Waffen in die Illegalität verschwinden würden, der Schwarzmarkt
wird blühen, die organisierte Kriminalität wird diesen übernehmen und nur mehr Kriminelle
werden Waffen haben.
Diese Gefahr darf zum momentanen Zeitpunkt nicht unterschätzt werden, denn gerade im
Zuge der EU - Osterweiterung, stellt der Import von Kriminalität aus dem Osten eine besondere
Gefahr dar, besonders da die organisierte Kriminalität ständig im Wachsen begriffen ist (der
Anteil der organisierten Kriminalität an der Gesamtkriminalität wird in Österreich derzeit
schon auf ca. 30 bis 35% geschätzt) und die illegalen Tätigkeiten organisierter Kriminalität
(Menschen -, Waffen - und Drogenhandel, Geldwäsche etc.) durch die schengenweite
Beweglichkeit wesentlich unterstützt und erleichtert werden. In dieser Situation will die
Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die ins Leere gehen und bis dato unbescholtene,
rechtstreue Bürger, die Leib, Leben und Eigentum schützen wollen, entwaffnen und in die
Illegalität drängen. Durch diese Maßnahmen würde der illegale Waffenhandel und dadurch
die organisierte Kriminalität sogar noch gefördert werden.
Statt in Zeiten der steigenden Kriminalität, der Unsicherheit, die anständigen und verläßlichen
Bürger zu entwaffnen und ihnen das Vertrauen zu entziehen, gilt es den illegalen
Waffenbesitz und - handel vehement zu bekämpfen. Aus diesen Gründen stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, anstelle weiterer Verschärfungen des
Waffengesetzes, wie etwa die Einführung einer Waffenabgabe, die keinesfalls eine
Verbesserung der allgemeinen Sicherheit herbeiführen kann, und die daher nicht zweckmäßig
erscheinen, umgehend entsprechende Schritte gegen den illegalen Waffenhandel und den
illegalen Waffenbesitz zu ergreifen und über die geschaffenen Maßnahmen bis spätestens
Anfang September 1998 zu berichten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere Angelegenheiten
beantragt.