727/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jörg Haider, Dr. Partik - Pablé, Lafer, Aumayr, DI Hofmann

und Kollegen

betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Waffenbesitz und - handel

Seit über einem halben Jahr ist ein verschärftes Waffengesetz in Geltung, welches nun wieder

geändert werden soll. Während SPÖ - Politiker massiv eine Verschärfung des Waffenrechtes

fordern, tritt die ÖVP grundsätzlich - derzeit noch - gegen eine Verschärfung desselben auf.

Allerdings ermunterte bereits Niederösterreichs Landeshauptmann Pröll Innenminister

Schlögl zu strengeren Gesetzen. Laut News Artikel von März 1998 schrieb Pröll an Schlögl:

"Ich ersuche Dich, die Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen möglichst streng zu

regeln...". Und auch die ÖVP - Bundesräte waren bei der Unterstützung eines freiheitlichen

Entschließungsantrages, welcher im Zuge der letzten Bundesratssitzung am 12.3.1998 zum

Thema "EU - Osterweiterung" eingebracht wurde, überaus zurückhaltend. In einem Punkt der

Entschließung sprachen sich die freiheitlichen Bundesräte gegen eine weitere Verschärfung

des Waffengesetzes aus. Dieser Antrag wurde jedoch von nur zwei ÖVP - Bundesräten

mitunterstützt.

Auslöser für die neuerlichen Diskussionen um eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes

1996 waren, mehrere Attentate, die mit Schußwaffen verübt wurden. Im Mai 1997 erschoß ein

fünfzehnjähriger Schüler in Zöbern seine Lehrerin mit dem Revolver seines Vaters und im

November 1997 tötete in Mauterndorf ein Amokläufer sechs Menschen mit zwei

Faustfeuerwaffen. Diese aufsehenerregenden Gewaltdelikte haben eine bemerkenswerte

Gemeinsamkeit, sie sind nämlich entweder mit illegalen Waffen begangen worden, oder sie

sind begangen worden, weil ein bestehendes Gesetz nicht beachtet wurde. So war die

Unverläßlichkeit des Vaters des Attentäters von Zöbern behördenbekannt und der

Amokschütze von Mauterndorf verwendete eine illegale Waffe.

Über Jahrzehnte hindurch hatte jeder 21 jährige verläßliche Österreicher einen Rechtsanspruch

auf zwei Faustfeuerwaffen gehabt, dann mußte das Waffenrecht an den EU - Standard angepaßt

werden, der für jede genehmigungspflichtige Waffe eine sogenannte Rechtfertigung verlangt.

Das Führen und Besitzen von Waffen wurde massiv erschwert.

Es steht außer Diskussion, daß Waffen sicher verwahrt zu sein haben und man mit einer

Waffe sorgfältig umgehen muß. Die Ziele einer weiteren Verschärfung gehen allerdings eher

in die Richtung, den legalen Waffenbesitz drastisch einzuschränken. Diese Neuerungen

treffen damit aber genau diejenigen, die legal Waffen führen und nicht die, die illegal Waffen

erwerben und besitzen. Der Ruf der legalen Waffenbesitzer wurde bereits mit der letzten

Änderung des Waffengesetzes massiv in Mitleidenschaft gezogen und nun besteht wieder die

Intention, alle legalen Waffenbesitzer verstärkten Belastungen zu unterziehen und darüber

hinaus ihnen auch noch eine Waffensteuer abzuverlangen, wobei eine solche jedoch

keinesfalls eine Verbesserung der allgemeinen Sicherheit herbeiführen könnte.

Der Schluß liegt nahe, daß ein Entzug legaler und nicht mißbrauchter Waffen zwangsläufig

als ungerechtfertigte Enteignung empfunden werden würde, was großteils sicher zur Folge

hätte, daß zahlreiche legale Waffen in die Illegalität verschwinden würden, der Schwarzmarkt

wird blühen, die organisierte Kriminalität wird diesen übernehmen und nur mehr Kriminelle

werden Waffen haben.

Diese Gefahr darf zum momentanen Zeitpunkt nicht unterschätzt werden, denn gerade im

Zuge der EU - Osterweiterung, stellt der Import von Kriminalität aus dem Osten eine besondere

Gefahr dar, besonders da die organisierte Kriminalität ständig im Wachsen begriffen ist (der

Anteil der organisierten Kriminalität an der Gesamtkriminalität wird in Österreich derzeit

schon auf ca. 30 bis 35% geschätzt) und die illegalen Tätigkeiten organisierter Kriminalität

(Menschen -, Waffen - und Drogenhandel, Geldwäsche etc.) durch die schengenweite

Beweglichkeit wesentlich unterstützt und erleichtert werden. In dieser Situation will die

Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die ins Leere gehen und bis dato unbescholtene,

rechtstreue Bürger, die Leib, Leben und Eigentum schützen wollen, entwaffnen und in die

Illegalität drängen. Durch diese Maßnahmen würde der illegale Waffenhandel und dadurch

die organisierte Kriminalität sogar noch gefördert werden.

Statt in Zeiten der steigenden Kriminalität, der Unsicherheit, die anständigen und verläßlichen

Bürger zu entwaffnen und ihnen das Vertrauen zu entziehen, gilt es den illegalen

Waffenbesitz und - handel vehement zu bekämpfen. Aus diesen Gründen stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, anstelle weiterer Verschärfungen des

Waffengesetzes, wie etwa die Einführung einer Waffenabgabe, die keinesfalls eine

Verbesserung der allgemeinen Sicherheit herbeiführen kann, und die daher nicht zweckmäßig

erscheinen, umgehend entsprechende Schritte gegen den illegalen Waffenhandel und den

illegalen Waffenbesitz zu ergreifen und über die geschaffenen Maßnahmen bis spätestens

Anfang September 1998 zu berichten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere Angelegenheiten

beantragt.