730/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Aufhebung der neuen Einstufungskriterien für die Pflegegeldstufen 5, 6 und 7 in

der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz

Der seit kurzem vorliegende Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das

Bundespflegegeldgesetz geändert werden soll, führt in seiner derzeitigen Form zu einer

krassen Benachteiligung der PflegegeldbezieherInnen der Stufen 5, 6 oder 7.

Zu begrüßen ist die im Entwurf vorgesehene Reduzierung des Mindestpflegebedarfs in der

Stufe 1 von 180 auf 160 Stunden monatlich, die Einbeziehung der Pflegedokumentation, die

Beiziehung einer Vertrauensperson bei der Begutachtung, sowie die Erweiterung des

antragsberechtigten Personenkreises.

Gänzlich abzulehnen sind jedoch die Stundenerhöhung ab der Stufe 5 auf mindestens 190

Stunden monatlich, die Verschärfung der Mindesteinstufungen die zu erschwerten

Voraussetzungen zur Erlangung der Pflegegeldstufen führen, 7 sowie die Einführung des

Kriteriums „kompletter Querschnitt“ bei den Mindesteinstufungen.

Es ergibt sich daraus eine klare Diskriminierung von Personen, die aus anderen,

medizinisch klar zu definierenden Gründen wie Multiple Sklerose, Muskelerkrankungen,

Cerebralparesen etc., auf die Benützung eines Rollstuhles angewiesen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, die geplanten

Verschlechterungen bei den Einstufungskriterien in der Regierungsvorlage zur Änderung

des Bundespflegegeldgesetzes rückgängig zu machen.

Weiters ist das Pflegegeld der jährlichen Inflationsrate anzupassen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.