734/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen in Österreich ist erschreckend hoch und
weiterhin im Ansteigen begriffen.
In Österreich sind Unternehmen, Ämter und Behörden sowie kommunale Einrichtungen
verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Damit
wären bundesweit rund 60.000 Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap reserviert. Besetzt
sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe von
derzeit S 2.010,- pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von
behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Von dieser Regelung macht nicht nur die
Privatwirtschaft reichlich Gebrauch. Auch der Bund als größter Dienstgeber des Landes
geht hier mit schlechtem Beispiel voran. So waren mit Stand 1.10.1997 im
Innenministerium von 1041 Planstellen für Behinderte 634 nicht besetzt. Auch im
Wissenschaftsministerium waren im Vorjahr nur etwa die Hälfte der 718 Behindertenstellen
vergeben.
Im ÖGB und in kirchlichen Einrichtungen ist die Situation ähnlich.
Hier kann nur eine deutliche Anhebung der Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es
für ein Unternehmen genauso teuer wird, sich freizukaufen, als einem begünstigten
Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu geben, wird sich au der derzeitigen
Situation etwas ändern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, eine
Novellierung des Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der die Ausgleichstaxe nach
§ 9 (2) für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, auf ein in dem jeweiligen
Betrieb übliches Durchschnitts - Bruttogehalt, incl. aller Lohnnebenkosten, angehoben wird
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.