743/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosemarie Bauer, Dr. Brinek, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Katharina Horngacher,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten (Pensionssplitting)
In Österreichs Familien übernehmen Frauen auch gegenwärtig noch mehrheitlich
Kindererziehungs - und Haushaltsführungspflichten. Der selbständige Erwerb von
Pensionsanwartschaft ist dadurch faktisch stark vermindert, vor allem solange
Kindererziehungszeiten nur als Ersatzzeiten angerechnet werden können und daher nur
eingeschränkt pensionsbegründend wirken.
Im Jahr 1978 wurde im ABGB die Gütertrennung verankert, wonach eheliches
Gebrauchsvermögen und die Ersparnisse in der Ehe im Scheidungsfall aufzuteilen sind.
Demgemäß sind auch die oben genannten Pensionsansprüche zum Zeitpunkt der Scheidung
fiktiv zu berechnen und unter besonderer Berücksichtigung der Anzahl der betreuten Kinder
unabhängig vom Verschulden zu teilen, wobei dem abgebenden Ehepartner die Möglichkeit
des Nachkaufes einzuräumen ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bundesminister für
Finanzen werden aufgefordert, alle pensionsrechtlichen Bestimmungen dahingehend
abzuändern, daß im Scheidungsfall die während der Ehe erworbenen Pensionsleistungen fiktiv
berechnet und zu gleichen Teilen unter besonderer Berücksichtigung der Anzahl der betreuten
Kinder unabhängig vom Verschulden aufgeteilt werden. Dem abgebenden Ehepartner ist die
Möglichkeit einzuräumen, die abgetretenen Leistungen wieder erwerben zu können.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, auf die Länder einzuwirken, analoge
Bestimmungen und Regelungen in ihrem Wirkungsbereich zu erlassen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß vorgeschlagen.