743/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosemarie Bauer, Dr. Brinek, Edeltraud Gatterer, Ridi Steibl, Katharina Horngacher,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten (Pensionssplitting)

In Österreichs Familien übernehmen Frauen auch gegenwärtig noch mehrheitlich

Kindererziehungs - und Haushaltsführungspflichten. Der selbständige Erwerb von

Pensionsanwartschaft ist dadurch faktisch stark vermindert, vor allem solange

Kindererziehungszeiten nur als Ersatzzeiten angerechnet werden können und daher nur

eingeschränkt pensionsbegründend wirken.

Im Jahr 1978 wurde im ABGB die Gütertrennung verankert, wonach eheliches

Gebrauchsvermögen und die Ersparnisse in der Ehe im Scheidungsfall aufzuteilen sind.

Demgemäß sind auch die oben genannten Pensionsansprüche zum Zeitpunkt der Scheidung

fiktiv zu berechnen und unter besonderer Berücksichtigung der Anzahl der betreuten Kinder

unabhängig vom Verschulden zu teilen, wobei dem abgebenden Ehepartner die Möglichkeit

des Nachkaufes einzuräumen ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bundesminister für

Finanzen werden aufgefordert, alle pensionsrechtlichen Bestimmungen dahingehend

abzuändern, daß im Scheidungsfall die während der Ehe erworbenen Pensionsleistungen fiktiv

berechnet und zu gleichen Teilen unter besonderer Berücksichtigung der Anzahl der betreuten

Kinder unabhängig vom Verschulden aufgeteilt werden. Dem abgebenden Ehepartner ist die

Möglichkeit einzuräumen, die abgetretenen Leistungen wieder erwerben zu können.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, auf die Länder einzuwirken, analoge

Bestimmungen und Regelungen in ihrem Wirkungsbereich zu erlassen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß vorgeschlagen.