758/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Krüger, MMag. Dr. Brauneder, Mag. Dr. Grollitsch, DI Schöggl

und Kollegen

betreffend Akkreditierung privater Universitäten in Österreich

Das Image der österreichischen Wissenschaft bedarf in manchen Bereichen einer eingehenden

Korrektur: So kritisiert z.B. die OECD in ihrem letzten Bericht bürokratische Strukturen der

Universitäten, das Fehlen von Praxis - und Wirtschaftsnähe sowie die Tatsache, daß Österreich

in den Bereichen Forschung und Lehre weit hinter dem OECD - Durchschnitt nachhinkt. Die

Situation des tertiären Ausbildungssektors, insbesondere die des immer wichtiger werdenden

Marktes an Post - Graduate - Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich, ist unbefriedigend. So

werden beispielsweise drei der in Österreich ansässigen MBA - Anbieter für ihre pädagogi -

schen Aufwendungen von öffentlicher Seite massiv subventioniert. Hier sticht besonders ne -

gativ die Donauuniversität Krems mit 52 Mio. Subvention hervor, die v.a. wegen ihres enorm

starken Verwaltungsapparates von 80 Mitarbeitern ca. 80 % davon für Personalkosten auf -

wendet. Der Output dieser Institution blieb bis heute hinter den angekündigten Erwartungen

zurück: die Umsätze aus der Forschung machen nur einen Bruchteil dessen aus, was private

Anbieter mit einem weit geringerem Personalstand jährlich erfolgreich erwirtschaften.

Ein Umdenken und eine Neuorganisation des tertiären Ausbildungssektors ist dringend not -

wendig: Um das Ausbildungsangebot so breit und so wettbewerbsfähig wie möglich zu gestal -

ten, müssen gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß Bildungsanbieter, die

durch eine international vergleichbare Akkreditierung wie z.B. die FIBAA (Foundation for

International Business Administration Accreditation) oder die AACSB (American Assembly

of Collegiate Schools of Business) oder eine andere international anerkannte Akkreditie -

rungsstelle akkreditiert sind, in Österreich anerkannt werden.

Da in Österreich derartige Akkreditierungsstellen für den wissenschaftlichen Bereich nicht

existieren, muß eine entsprechende Institution, die dem internationalen Akkreditierungsstan -

dard entspricht, eingerichtet werden. Das derzeitige österreichische Akkreditierungsgesetz

zielt ausschließlich auf technische Prüf -, Überwachungs - und Zertifizierungsstellen ab und ist

auf die wissenschaftliche Akkreditierung nicht anwendbar, so daß eine diesbezügliche gesetz -

liche Regelung mit einer exakten Definition der Anforderungen an eine wissenschaftliche

Akkreditierung in Österreich auch für den universitären Bereich zu schaffen wäre. Eine ge -

genseitige internationale Anerkennung ist durch Verträge abzusichern, damit unnötige Doppe -

lüberprüfungen durch internationale und österreichische Akkreditierungstellen verhindert

werden können.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, die entsprechenden gesetzli -

chen Maßnahmen dahingehend zu schaffen,

• daß in Österreich eine dem internationalen Akkreditierungsstandard entsprechende Ak -

kreditierungsstelle eingerichtet wird,

• daß eine exakte Definition der Anforderungen an eine wissenschaftliche Akkreditierung in

Österreich vorgenommen wird,

• daß Verträge hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung der Akkreditierung mit den in -

ternationalen Akkreditierungsstellen abgeschlossen werden,

• daß Bildungsanbieter, die durch eine international vergleichbare Akkreditierung wie Fi -

BAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) oder AACSB

(American Assembly of Collegiate Schools of Business) oder eine andere international an -

erkannte Akkreditierungsstelle akkreditiert sind, anerkannt werden,

• und daß weiters die Attraktivität des Wissenschafts - und Forschungsstandortes Österreichs

dahingehend erhöht wird, daß internationale Universitäten eine Niederlassung in Österreich

vornehmen.”

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem

Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zuzuweisen.