759/AE XX.GP
der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Partnerinnen und Partner
betreffend Schlußfolgerungen für weiterführende Optionen Österreichs im Rahmen
der europäischen Sicherheitsstrukturen
Der Nationalrat hat die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag (431E) am
26. Februar 1997 aufgefordert, “im Lichte des Verlaufs der EU - Regierungskonferenz
und der europäischen Sicherheitspolitik alle weiterführenden sicherheitspolitischen
Optionen, einschließlich der Frage einer Vollmitgliedschaft Österreichs in der WEU,
einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und dem Parlament hierüber noch
vor Übernahme des EU - Vorsitzes durch Österreich, spätestens jedoch im Laufe des
ersten Quartals des Jahres 1998, zu berichten”.
Nun schreiben wir den 16. April 1998, ohne daß der geforderte Bericht vorliegt. Dies
bedeutet, daß die Bundesregierung die Aufforderung des Nationalrates mißachtet
hat. Das Zustandekommen eines solchen Berichtes bzw. eine sicherheitspolitische
Einigung der Bundesregierung vor Übernahme der EU - Präsidentschaft im Juli 1998
ist nicht abzusehen. Damit Österreichs Außenpolitik in dieser Frage gerade während
des zweiten Halbjahres 1998 wieder Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit
erlangt, ist aber eine konkrete Haltung Österreichs zur Zukunft der europäischen
Außen - Sicherheits - und Verteidigungspolitik notwendig. Da eine rechtzeitige
Beschlußfassung der noch zu beratenden Anträge zur Zukunft der österreichischen
Sicherheitspolitik im zuständigen Außenpolitischen Ausschuß nicht zu erwarten ist,
ist es daher notwendig, daß der Nationalrat die von Österreich zu verfolgenden
Optionen in dieser Frage beschließt.
Von den in Arbeitsgruppen der Bundesregierung diskutierten Optionen sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt weder der NATO - Beitritt, noch ein Sicherheitssystem, das
sich ausschließlich auf die UNO und die OSZE stützt, noch die ausschließliche
Festlegung auf eine immerwährende Neutralität Varianten, die optimal zur Schaffung
von Sicherheit und Frieden in Europa und in Europa geeignet sind. Vielmehr muß in
erster Linie der Aufbau einer europäischen Sicherheitsarchitektur im Rahmen von
EU und WEU verfolgt werden. Zu einem großen Teil wird dieser Weg auch in dem
Arbeitspapier der Bundesregierung verfolgt, weshalb es unverständlich und blamabel
ist, daß keine Einigung zustande kam. Weite Passagen der Schlußfolgerungen
können
daher in diesen Antrag übernommen werden.
Daher stellen die unterzeichnete Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Schritte Österreichs im Bereich
des europäischen Krisenmanagementes und einer europäischen Sicherheits - und
Verteidigungsidentität zu setzen:
- Im Rahmen der Bemühungen zur weiteren Entwicklung des Krisenmanagementes
wird im Zuge der Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam sichergestellt, daß
Österreich an den neuen Entscheidungsstrukturen und Mechanismen auf dem
Gebiet der Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik der Europäischen Union in
vollem Umfang teilnehmen kann.
- Angesichts der Verflechtungen, die im Bereich des europäischen Krisen -
managements zwischen der Europäischen Union, der OSZE, der WEU und der
NATO bestehen, soll Österreich seine Teilnahme an der NATO - Partnerschaft für den
Frieden auf das volle Spektrum friedensunterstützender Maßnahmen erstrecken und
somit vor allem auch in dieser Hinsicht auf des Angebot der “vertieften Partnerschaft
für den Frieden” eingehen.
- Österreich soll in bezug auf eine europäische Sicherheits - und Verteidigungs -
identität im Rahmen seiner Europapolitik auch aktiv bei der Verwirklichung der - im
Amsterdamer Vertrag festgeschriebenen - Perspektive einer gemeinsamen
Verteidigungspolitik und einer gemeinsamen Verteidigung mitwirken. Im Sinne des
Vertrages von Amsterdam soll Österreich eine Integration der WEU in die EU
mittragen und die - sich hieraus entwickelnden - Rechte und Pflichten solidarisch
übernehmen.
- Angesichts des Umstands, daß die künftige europäische Sicherheitsarchitektur auf
dem Zusammenwirken aller betroffenen globalen und regionalen Organisationen
beruhen wird, spielen auch die Vereinten Nationen, die OSZE, die NATO und die
WEU im Rahmen der österreichischen Sicherheitspolitik eine bedeutende Rolle.
Österreich soll sein Verhältnis zu diesen Sicherheitsorganisationen dynamisch
fortentwickeln. Deshalb soll die Bundesregierung alle Perspektiven der europäischen
Sicherheitsarchitektur weiterverfolgen.
- Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, bezüglich aller Fragen, die sich in
dieser Hinsicht ergeben, mit den betroffenen Organisationen und deren Mitglied -
staaten
einen intensiven Dialog aufzunehmen.
- Mit der WEU soll dieser Dialog das Ziel verfolgen, Vollmitglied dieses Bündnisses
zu werden. Dabei soll erörtert werden, wie das volle Spektrum politischer,
militärischer, finanzieller und sicherheitspolitischer Zusammenarbeit im Rahmen der
WEU genutzt werden kann.
- Über das Ergebnis der erwähnten Sondierungen soll die Bundesregierung dem
Parlament ehestmöglich, spätestens jedoch bis zum Ende des ersten Quartals 1999
berichten.”
In formeller Hinsicht wird versucht, den Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß
zuzuweisen