759/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Partnerinnen und Partner

betreffend Schlußfolgerungen für weiterführende Optionen Österreichs im Rahmen

der europäischen Sicherheitsstrukturen

Der Nationalrat hat die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag (431E) am

26. Februar 1997 aufgefordert, “im Lichte des Verlaufs der EU - Regierungskonferenz

und der europäischen Sicherheitspolitik alle weiterführenden sicherheitspolitischen

Optionen, einschließlich der Frage einer Vollmitgliedschaft Österreichs in der WEU,

einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und dem Parlament hierüber noch

vor Übernahme des EU - Vorsitzes durch Österreich, spätestens jedoch im Laufe des

ersten Quartals des Jahres 1998, zu berichten”.

Nun schreiben wir den 16. April 1998, ohne daß der geforderte Bericht vorliegt. Dies

bedeutet, daß die Bundesregierung die Aufforderung des Nationalrates mißachtet

hat. Das Zustandekommen eines solchen Berichtes bzw. eine sicherheitspolitische

Einigung der Bundesregierung vor Übernahme der EU - Präsidentschaft im Juli 1998

ist nicht abzusehen. Damit Österreichs Außenpolitik in dieser Frage gerade während

des zweiten Halbjahres 1998 wieder Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit

erlangt, ist aber eine konkrete Haltung Österreichs zur Zukunft der europäischen

Außen -  Sicherheits - und Verteidigungspolitik notwendig. Da eine rechtzeitige

Beschlußfassung der noch zu beratenden Anträge zur Zukunft der österreichischen

Sicherheitspolitik im zuständigen Außenpolitischen Ausschuß nicht zu erwarten ist,

ist es daher notwendig, daß der Nationalrat die von Österreich zu verfolgenden

Optionen in dieser Frage beschließt.

Von den in Arbeitsgruppen der Bundesregierung diskutierten Optionen sind zum

gegenwärtigen Zeitpunkt weder der NATO - Beitritt, noch ein Sicherheitssystem, das

sich ausschließlich auf die UNO und die OSZE stützt, noch die ausschließliche

Festlegung auf eine immerwährende Neutralität Varianten, die optimal zur Schaffung

von Sicherheit und Frieden in Europa und in Europa geeignet sind. Vielmehr muß in

erster Linie der Aufbau einer europäischen Sicherheitsarchitektur im Rahmen von

EU und WEU verfolgt werden. Zu einem großen Teil wird dieser Weg auch in dem

Arbeitspapier der Bundesregierung verfolgt, weshalb es unverständlich und blamabel

ist, daß keine Einigung zustande kam. Weite Passagen der Schlußfolgerungen

können daher in diesen Antrag übernommen werden.

Daher stellen die unterzeichnete Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Schritte Österreichs im Bereich

des europäischen Krisenmanagementes und einer europäischen Sicherheits - und

Verteidigungsidentität zu setzen:

- Im Rahmen der Bemühungen zur weiteren Entwicklung des Krisenmanagementes

wird im Zuge der Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam sichergestellt, daß

Österreich an den neuen Entscheidungsstrukturen und Mechanismen auf dem

Gebiet der Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik der Europäischen Union in

vollem Umfang teilnehmen kann.

- Angesichts der Verflechtungen, die im Bereich des europäischen Krisen -

managements zwischen der Europäischen Union, der OSZE, der WEU und der

NATO bestehen, soll Österreich seine Teilnahme an der NATO - Partnerschaft für den

Frieden auf das volle Spektrum friedensunterstützender Maßnahmen erstrecken und

somit vor allem auch in dieser Hinsicht auf des Angebot der “vertieften Partnerschaft

für den Frieden” eingehen.

- Österreich soll in bezug auf eine europäische Sicherheits - und Verteidigungs -

identität im Rahmen seiner Europapolitik auch aktiv bei der Verwirklichung der - im

Amsterdamer Vertrag festgeschriebenen - Perspektive einer gemeinsamen

Verteidigungspolitik und einer gemeinsamen Verteidigung mitwirken. Im Sinne des

Vertrages von Amsterdam soll Österreich eine Integration der WEU in die EU

mittragen und die - sich hieraus entwickelnden - Rechte und Pflichten solidarisch

übernehmen.

- Angesichts des Umstands, daß die künftige europäische Sicherheitsarchitektur auf

dem Zusammenwirken aller betroffenen globalen und regionalen Organisationen

beruhen wird, spielen auch die Vereinten Nationen, die OSZE, die NATO und die

WEU im Rahmen der österreichischen Sicherheitspolitik eine bedeutende Rolle.

Österreich soll sein Verhältnis zu diesen Sicherheitsorganisationen dynamisch

fortentwickeln. Deshalb soll die Bundesregierung alle Perspektiven der europäischen

Sicherheitsarchitektur weiterverfolgen.

- Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, bezüglich aller Fragen, die sich in

dieser Hinsicht ergeben, mit den betroffenen Organisationen und deren Mitglied -

staaten einen intensiven Dialog aufzunehmen.

- Mit der WEU soll dieser Dialog das Ziel verfolgen, Vollmitglied dieses Bündnisses

zu werden. Dabei soll erörtert werden, wie das volle Spektrum politischer,

militärischer, finanzieller und sicherheitspolitischer Zusammenarbeit im Rahmen der

WEU genutzt werden kann.

- Über das Ergebnis der erwähnten Sondierungen soll die Bundesregierung dem

Parlament ehestmöglich, spätestens jedoch bis zum Ende des ersten Quartals 1999

berichten.”

In formeller Hinsicht wird versucht, den Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen