767/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Reichhold, Dr. Haider, Gaugg, Dolinschek, Lafer

und Kollegen

betreffend die Untätigkeit der österreichischen Bundesregierung in Zusammenhang mit

der Bewerbung Klagenfurts um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2006

Vor nunmehr fünf Monaten erfolgte die Entscheidung des Österreichischen Olympischen

Komitees, Klagenfurt als offiziellen Bewerber Österreichs für die Olympischen Winterspiele

2006 zu nominieren. Die dafür von Seiten der österreichischen Bundesregierung

erforderlichen Maßnahmen und Schritte sind jedoch bis dato ausgeblieben. So gibt es bisher

lediglich eine unverbindliche Zusage, sich an den mit rund 81 Mio. öS veranschlagten

Bewerbungskosten mit einem Minimalbetrag von 1,5 Mio. öS zu beteiligen. Die zugesagte

Mitfinanzierung des Bundes in der Höhe von 1,5 Mrd. öS an den erforderlichen

Infrastrukturinvestitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 2,2 Mrd. öS ist nach wie vor

nicht geklärt.

Am problematischsten aber und das Projekt der Olympiabewerbung bei anhaltender

Untätigkeit der Bundesregierung massiv gefährdend stellt sich das Fehlen der vom

Internationalen Olympischen Komitee geforderten Garantien von Seiten der Republik

Österreich in der Höhe von elf Mrd. öS und den damit verbundenen Subgarantien der

Kärntner Olympiapartner Friaul - Julisch Venetien sowie Slowenien dar. Diese Garantien

müssen bis spätestens Anfang September dieses Jahres dem Internationalen Olympischen

Komitee vorliegen. Ein für diese Garantien erforderlicher Gesetzesbeschluß müßte noch vor

der nahenden Sommerpause im Nationalrat gefaßt werden. Angesichts des bestehenden

Zeitdrucks und der Dringlichkeit ist daher die Bundesregierung zu raschestem Handeln

aufgefordert.

Um einerseits die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung Österreichs für die

Olympischen Winterspiele 2006 raschest sicherzustellen und um eine internationale Blamage

Österreichs aus Gründen der bislang fehlenden Unterstützung durch die österreichische

Bundesregierung doch noch zu vermeiden, stellen die unterfertigten Abgeordneten

nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Die Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1) einen höheren Beitrag als die bisher zugesagten 1,5 Mio. öS zu den Kosten der

Olympiabewerbung 2006 zu leisten, sowie

2) bis längstens 26.05.1998 geeignete Maßnahmen zu treffen, die die vom Internationalen

Olympischen Komitee geforderten Garantieübernahmen der Republik Österreich in der Höhe

von elf Mrd. öS sowie die dafür erforderlichen Gesetzesbeschlüsse noch vor der

Sommerpause des Nationalrates sicherstellen und

3) im Falle des Zuschlages an Österreich für die Austragung der Olympischen Winterspiele

2006 den Beitrag des Bundes an den Infrastrukturkosten zu gewährleisten.”

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses

Entschließungsantrages an den Finanzausschuß.