777/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Moser, Partnerinnen und Partner

betreffend Nichtstationierung von Atomwaffen in Mittel - und Osteuropa

In den Jahren seit Ende des kalten Krieges sind gerade auf dem Gebiet der

Atomwaffen - Abrüstung bemerkenswerte Schritte erfolgt:

* 1988: INF - Vertrag: erstmals wird ein Teil der Atomwaffen vernichtet, nämlich alle

landgestützten atomaren Mittelstreckensysteme (Intermediate Range Nuclear

Forces) mit Reichweiten von 500 bis 5500 km bis Mai 1991

* 1994: START I - Vertrag mit Verzögerung von drei Jahren, da nach dem Zerfall der

UdSSR die Nachfolgestaaten Ukraine, Weißrußland und Kasachstan erst

Sicherheitsgarantien benötigten: innerhalb von 7 Jahren sollen die stragegischen

Atomwaffensysteme um ein Drittel reduziert werden, und zwar soll die Zahl der

Sprengköpfe mit einer Reichweite über 5.500 km auf dem Gebiet der Ex - UdSSR von

11.000 auf 7000, in den USA von 12.000 auf 9000 reduziert werden.

* 1993 schon ausverhandelt, 1996 in USA ratifiziert, in Rußland noch nicht ist als

Nachfolge der START II - Vertrag zu sehen, der die Anzahl der strategischen

Atomgefechtsköpfe auf ballistischen Interkontinentalraketen mit Reichweiten bis über

20.000km von 11.000 auf 3.000 (Rußland) bzw. von 10.000 auf 3.500 (USA) bis

2003 (nach neuesten Verhandlungen bis 2007) vorsieht. Damit werden zwei Drittel

aller landgestützten Interkontinentalraketen, die als Erstschlagwaffen gelten, zerstört!

* 1997 wurden bereits START III - Verhandlungen aufgenommen, die die weitere

Reduzierung von Gefechtsköpfen sowie Vereinbarungen über die Form der

Vernichtung (die technisch schwierig ist) vorsehen sollen.

Trotzdem ist es selbstverständlich notwendig, ständig daran zu arbeiten, daß in jenen

Ländern und Gebieten, in denen derzeit keine boden -  oder luftgestützten Atomwaffen

stationiert sind, auch in Zukunft keine (mehr) stationiert werden, um auf diese Weise

dazu beizutragen, daß Atomwaffen eines Tages überhaupt eliminiert werden. In

Europa sind zwar bodengestützte Atomraketen vollständig abgerüstet, luft -  und

seegestützte stark reduziert worden, trotzdem müssen weitere Schritte in Richtung

einer vollständigen atomaren Abrüstung gesetzt werden. Gerade in Hinblick auf die

politische Situation in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion einerseits, auf die

geplante NATO - Erweiterung andererseits erscheinen diplomatische Initiativen in

diese Richtung weiterer Atomabrüstung unabdingbar.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordenten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der Entwicklung der Gemeinsamen

Außen - und Sicherheitspolitik der EU bei jeder sich bietenden Gelegenheit dafür

einzutreten, daß

a) in jenen europäischen Staaten, in denen Atomwaffen stationiert sind, diese mit

dem Ziel der endgültigen Vernichtung weiter abgebaut werden,

b) in jenen europäischen Staaten, in denen derzeit keine Atomwaffen stationiert

sind, solche auch in Zukunft nicht stationiert werden."

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen