777/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Moser, Partnerinnen und Partner
betreffend Nichtstationierung von Atomwaffen in Mittel - und Osteuropa
In den Jahren seit Ende des kalten Krieges sind gerade auf dem Gebiet der
Atomwaffen - Abrüstung bemerkenswerte Schritte erfolgt:
* 1988: INF - Vertrag: erstmals wird ein Teil der Atomwaffen vernichtet, nämlich alle
landgestützten atomaren Mittelstreckensysteme (Intermediate Range Nuclear
Forces) mit Reichweiten von 500 bis 5500 km bis Mai 1991
* 1994: START I - Vertrag mit Verzögerung von drei Jahren, da nach dem Zerfall der
UdSSR die Nachfolgestaaten Ukraine, Weißrußland und Kasachstan erst
Sicherheitsgarantien benötigten: innerhalb von 7 Jahren sollen die stragegischen
Atomwaffensysteme um ein Drittel reduziert werden, und zwar soll die Zahl der
Sprengköpfe mit einer Reichweite über 5.500 km auf dem Gebiet der Ex - UdSSR von
11.000 auf 7000, in den USA von 12.000 auf 9000 reduziert werden.
* 1993 schon ausverhandelt, 1996 in USA ratifiziert, in Rußland noch nicht ist als
Nachfolge der START II - Vertrag zu sehen, der die Anzahl der strategischen
Atomgefechtsköpfe auf ballistischen Interkontinentalraketen mit Reichweiten bis über
20.000km von 11.000 auf 3.000 (Rußland) bzw. von 10.000 auf 3.500 (USA) bis
2003 (nach neuesten Verhandlungen bis 2007) vorsieht. Damit werden zwei Drittel
aller landgestützten Interkontinentalraketen, die als Erstschlagwaffen gelten, zerstört!
* 1997 wurden bereits START III - Verhandlungen aufgenommen, die die weitere
Reduzierung von Gefechtsköpfen sowie Vereinbarungen über die Form der
Vernichtung (die technisch schwierig ist) vorsehen sollen.
Trotzdem ist es selbstverständlich notwendig, ständig daran zu arbeiten, daß in jenen
Ländern und Gebieten, in denen derzeit keine boden - oder luftgestützten Atomwaffen
stationiert sind, auch in Zukunft keine (mehr) stationiert werden, um auf diese Weise
dazu beizutragen, daß Atomwaffen eines Tages überhaupt eliminiert werden. In
Europa sind zwar bodengestützte Atomraketen vollständig abgerüstet, luft - und
seegestützte stark reduziert worden, trotzdem müssen weitere Schritte in Richtung
einer vollständigen atomaren Abrüstung gesetzt werden. Gerade in Hinblick auf die
politische Situation in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion einerseits, auf die
geplante NATO - Erweiterung andererseits erscheinen diplomatische Initiativen in
diese Richtung weiterer Atomabrüstung
unabdingbar.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordenten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der Entwicklung der Gemeinsamen
Außen - und Sicherheitspolitik der EU bei jeder sich bietenden Gelegenheit dafür
einzutreten, daß
a) in jenen europäischen Staaten, in denen Atomwaffen stationiert sind, diese mit
dem Ziel der endgültigen Vernichtung weiter abgebaut werden,
b) in jenen europäischen Staaten, in denen derzeit keine Atomwaffen stationiert
sind, solche auch in Zukunft nicht stationiert werden."
In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß
zuzuweisen