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der Abgeordneten Schöll, DI Prinzhorn, Haigermoser
betreffend Reduktion der Maklerprovisionen auf das in der EU übliche Niveau
Seit Jahren wird - mehrheitlich im Interesse der Konsumenten - über ein neues Maklergesetz
beraten. Andererseits wird dem Vernehmen nach zwar eine neue Immobilienmaklerverordnung
seitens des Wirtschaftministeriums vorbereitet, über spürbare Änderungen bei der Höhe der
Maklerprovision ist bisher aber nichts verlautet.
Im europäischen Vergleich sind nämlich die Provisionen der österreichischen Immobilienmak-
ler auffällig hoch. Dies zeigt der folgende Vergleich:
Land Mietvertrag Kaufvertrag
Österreich 6 Monatsmieten brutto 6 - 10 %
Deutschland 2 Monatsmieten netto 6 %
Frankreich 15 - 30 % der Jahresmiete 2 - 6 %
Irland 10 % der Jahresmiete 2,5 - 3,5 %
Niederlande 0,5 - 1,5 Monatsmieten 1,25 - 2,25 %
Portugal l Monatsmiete 3 - 5 %
Großbritannien 10 - 15 % der Jahresmiete 2 %
Belgien 15 % der Jahresmiete 3 %
Italien 20 % der Jahresmiete 4 - 7 %
Spanien 10 % der Jahresmiete 3 %
Dänemark 8 - 12 % der Jahresmiete 2,16 - 3,24 %
Das 3. WÄG hat zu wesentlich mehr befristeten Mietverträgen geführt, die Miethöhe aber kaum
beeinflußt. Gerade in Ballungsräumen leiden daher die Menschen nicht nur darunter, daß die
Wohnungen teuer sind und sie immer wieder übersiedeln müssen, sondern müssen auch noch
praktisch bei jedem Umzug hohe Maklerprovisionen bezahlen. Es wäre daher im Sinne der
Wohnungssuchenden, die Maklerprovisionen vor allem im Bereich der befristeten Mietver-
hältnisse deutlich und rasch zu reduzieren und langfristig die Provisionen generell dem euro-
päischen Schnitt anzunähern.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, ehestmöglich eine neue
Verordnung über die Ausübungsregeln für Immobilienmakler zu erlassen, in der für die Ver-
mittlung befristeter Mietverträge eine Höchstprovision von jeweils einer Monatsmiete für den
Mieter und den Vermieter festgelegt und eine langfristige Reduktion aller Höchstgrenzen für
Provisionen auf die in der EU üblichen Werte vorgesehen wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen.