780/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
und KollegInnen
betreffend Aktionsplan zur Nichtinbetriebnahme des KKW Mochovce
Die Entwicklung rund um die für Juli 1998 zum Zeitpunkt der Übernahme des EU -
Ratsvorsitzes durch Österreich geplante Inbetriebnahme des Blockes 1 des slowakischen
Kernkraftwerkes Mochovce erfordert konsequente und rasche, zusätzliche politische
Aktivitäten. Eine Reihe von Möglichkeiten blieben bislang ungenutzt, etwa in Richtung der
durch staatliche Kreditgarantien mitverantwortlichen Länder Frankreich und Deutschland
oder auf Basis des völkerrechtlichen „Übereinkommens über nukleare Sicherheit“. Die
zweifellos ambitionierte und wissenschaftlich fundierte sicherheitstechnische Bewertung im
Rahmen des sog. „Walkdon II“ ist eine diesbezüglich nicht unmittelbar wirksame
Maßnahme, weshalb es zumindest in der verbleibenden Zeit auch klare und direkte
Aktivitäten seitens der Bundesregierung braucht.
Gerade eine Befassung der Union, einzelner Mitgliedsstaaten sowie der IAEO könnte
erfolgversprechende neue Handlungsebenen eröffnen, um die einigermaßen strapazierte
bilaterale Kommunikation zwischen Österreich und der Slowakei zu entlasten. Schließlich ist
es ein Gebot im Sinne der Zielsetzung der österreichischen Atompolitik für ein
kernenergiefreies Mitteleuropa, alle Möglichkeiten bis zuletzt engagiert zu nutzen, im
konkreten Fall gegen ein weltweit einzigartiges Reaktorexperiment in bedrohlicher
Grenznähe.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, einen „Mochovce - Aktionsplan“ zu erstellen, mit dem
Ziel bzw Inhalt, alle geeigneten politischen, diplomatischen und rechtlichen
Möglichkeiten in einer kurzfristig wirksamen Strategie zur Verhinderung der für Juli
geplanten Inbetriebnahme des Blockes 1 in Mochovce umzusetzen.
2. Insbesondere soll die Bundesregierung mit den für die Inbetriebnahme
mitverantwortlichen Staaten Deutschland und Frankreich Verhandlungen aufnehmen, in
denen anhand Darstellung der bereits bekannten Sicherheitsdefizite des KKW Mochovce
und unter Hinweis auf Ansprüche nach künftigem österreichischen Atomhaftungsrecht
gemeinsame Schritte zur Realisierung einer Nachdenkpause bis jedenfalls nach den
slowakischen Parlamentswahlen eingefordert werden.
3. Die Bundesregierung möge unter Hinweis auf die geplante Inbetriebnahme zum Zeitpunkt
der Übernahme des Ratsvorsitzes eine Initiative auf Ebene der Union setzen, die unter
Berücksichtigung der Nicht - Genehmigungsfähigkeit des KKW innerhalb der EU
kurzfristige Verhandlungen zwischen der Union und der Slowakei mit dem Ziel der
Prüfung einer nichtnuklearen Lösung im Rahmen einer Nachdenkpause ermöglicht.
4. Die Bundesregierung möge prüfen, ob geeignete (völker)rechtliche Instrumente gegen
eine Inbetriebnahme, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Artikel 11, 14, 16, 17, 1 8
und 19 des internationalen „Übereinkommens über nukleare Sicherheit“, das sowohl von
der Slowakei wie auch von Österreich ratifiziert wurde, genutzt werden können.
5. Die Bundesregierung möge gemäß Artikel 23 des Übereinkommens bei der
Internationalen Atomenergie - Organisation mit Sitz in Wien um Abhaltung einer
„Außerordentliche Tagung“ der Vertragsparteien zu Mochovce und den offensichtlich im
Widerspruch zum Übereinkommen stehenden Sicherheitsfragen ersuchen.