780/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,

und KollegInnen

betreffend Aktionsplan zur Nichtinbetriebnahme des KKW Mochovce

Die Entwicklung rund um die für Juli 1998 zum Zeitpunkt der Übernahme des EU -

Ratsvorsitzes durch Österreich geplante Inbetriebnahme des Blockes 1 des slowakischen

Kernkraftwerkes Mochovce erfordert konsequente und rasche, zusätzliche politische

Aktivitäten. Eine Reihe von Möglichkeiten blieben bislang ungenutzt, etwa in Richtung der

durch staatliche Kreditgarantien mitverantwortlichen Länder Frankreich und Deutschland

oder auf Basis des völkerrechtlichen „Übereinkommens über nukleare Sicherheit“. Die

zweifellos ambitionierte und wissenschaftlich fundierte sicherheitstechnische Bewertung im

Rahmen des sog. „Walkdon II“ ist eine diesbezüglich nicht unmittelbar wirksame

Maßnahme, weshalb es zumindest in der verbleibenden Zeit auch klare und direkte

Aktivitäten seitens der Bundesregierung braucht.

Gerade eine Befassung der Union, einzelner Mitgliedsstaaten sowie der IAEO könnte

erfolgversprechende neue Handlungsebenen eröffnen, um die einigermaßen strapazierte

bilaterale Kommunikation zwischen Österreich und der Slowakei zu entlasten. Schließlich ist

es ein Gebot im Sinne der Zielsetzung der österreichischen Atompolitik für ein

kernenergiefreies Mitteleuropa, alle Möglichkeiten bis zuletzt engagiert zu nutzen, im

konkreten Fall gegen ein weltweit einzigartiges Reaktorexperiment in bedrohlicher

Grenznähe.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird ersucht, einen „Mochovce - Aktionsplan“ zu erstellen, mit dem

Ziel bzw Inhalt, alle geeigneten politischen, diplomatischen und rechtlichen

Möglichkeiten in einer kurzfristig wirksamen Strategie zur Verhinderung der für Juli

geplanten Inbetriebnahme des Blockes 1 in Mochovce umzusetzen.

2. Insbesondere soll die Bundesregierung mit den für die Inbetriebnahme

mitverantwortlichen Staaten Deutschland und Frankreich Verhandlungen aufnehmen, in

denen anhand Darstellung der bereits bekannten Sicherheitsdefizite des KKW Mochovce

und unter Hinweis auf Ansprüche nach künftigem österreichischen Atomhaftungsrecht

gemeinsame Schritte zur Realisierung einer Nachdenkpause bis jedenfalls nach den

slowakischen Parlamentswahlen eingefordert werden.

3. Die Bundesregierung möge unter Hinweis auf die geplante Inbetriebnahme zum Zeitpunkt

der Übernahme des Ratsvorsitzes eine Initiative auf Ebene der Union setzen, die unter

Berücksichtigung der Nicht - Genehmigungsfähigkeit des KKW innerhalb der EU

kurzfristige Verhandlungen zwischen der Union und der Slowakei mit dem Ziel der

Prüfung einer nichtnuklearen Lösung im Rahmen einer Nachdenkpause ermöglicht.

4. Die Bundesregierung möge prüfen, ob geeignete (völker)rechtliche Instrumente gegen

eine Inbetriebnahme, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Artikel 11, 14, 16, 17, 1 8

und 19 des internationalen „Übereinkommens über nukleare Sicherheit“, das sowohl von

der Slowakei wie auch von Österreich ratifiziert wurde, genutzt werden können.

5. Die Bundesregierung möge gemäß Artikel 23 des Übereinkommens bei der

Internationalen Atomenergie - Organisation mit Sitz in Wien um Abhaltung einer

„Außerordentliche Tagung“ der Vertragsparteien zu Mochovce und den offensichtlich im

Widerspruch zum Übereinkommen stehenden Sicherheitsfragen ersuchen.