789/A XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Dr. Kieselsteiner, Dr. MMg. Madeleine Petrovic

und Genossen

gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung

besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Rechnungshof wird gemäß § 99 Abs. 1 GOG beauftragt,

1. die Gebarung der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen parlamentarischen Klubs ab

1. Jänner 1995 hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung jener öffentlichen

Mittel, die ihnen gemäß dem Klubfinanzierungsgesetz überwiesen wurden, zu

überprüfen

sowie

2. die Gebarung der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen politischen Parteien ab

1. Jänner 1995 hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung jener öffentlichen

Mittel, die ihnen gemäß dem Parteiengesetz überwiesen wurden, zu überprüfen.

Zuweisungsvorschlag gemäß § 26 Abs. 3: Rechnungshofausschuß