789/A XX.GP
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Dr. Kieselsteiner, Dr. MMg. Madeleine Petrovic
und Genossen
gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung
besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Rechnungshof wird gemäß § 99 Abs. 1 GOG beauftragt,
1. die Gebarung der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen parlamentarischen Klubs ab
1. Jänner 1995 hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung jener öffentlichen
Mittel, die ihnen gemäß dem Klubfinanzierungsgesetz überwiesen wurden, zu
überprüfen
sowie
2. die Gebarung der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen politischen Parteien ab
1. Jänner 1995 hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung jener öffentlichen
Mittel, die ihnen gemäß dem Parteiengesetz überwiesen wurden, zu überprüfen.
Zuweisungsvorschlag gemäß § 26 Abs. 3: Rechnungshofausschuß