793/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend Kontrolle der politischen Parteien und parlamentarischen Klubs durch den

Rechnungshof

Die Finanzierung der politischen Parteien und der parlamentarischen Klubs erfolgt in

Österreich zu einem erheblichen Teil auf Kosten der Steuerzahler. So ist etwa im

Bundesvoranschlag für das Jahr 1999 für Zuwendungen an politische Parteien der

enorme Betrag von 482,481 Mio. ÖS vorgesehen. Für die Förderung der

parlamentarischen Klubs sind 176,140 Mio. ÖS und für die Bildungsarbeit der

politischen Parteien weitere 123,768 Mio. ÖS veranschlagt. Wenn man die von den

Ländern und Gemeinden zu Lasten der Steuerzahler geleisteten Beträge hinzurechnet,

ergeben sich äußerst hohe Beträge, wobei der genaue Überblick über die

Gesamtsubventionen nicht ohne Schwierigkeiten zu ermitteln ist.

Im Wirtschaftsblatt vom 4. Feber 1997 werden die direkten staatlichen Zuschüsse auf

die einzelnen Parteien wie folgt geschätzt:

 

 

SPÖ

 618 Mio. ÖS

ÖVP

 455 Mio. ÖS

FPÖ

 286 Mio. ÖS

LIF

 85 Mio. ÖS

LIF

 62 Mio. ÖS

 

 

Verschiedene Vorgänge der letzten Zeit, wie etwa die dubiose und ohne Angabe eines

Verwendungszweckes erfolgte Überweisung des Betrages von 33 Mio. ÖS vom SPÖ -

Parlamentsklub an die SPÖ, zeigen, daß derzeit entsprechende wirksame

Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung der öffentlichen Mittel fehlen. Es ist daher

dringend notwendig, die gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu schaffen,

damit der Rechnungshof diese Aufgabe erfolgreich erfüllen kann. Dazu sind

entsprechende gesetzliche Regelungen im Parteiengesetz und im

Klubfinanzierungsgesetz sowie Maßnahmen zur Verbesserung der personellen

Ausstattung des Rechnungshofes erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“1. Die Bundesregierung wird ersucht, ehestmöglich dem Nationalrat eine

Regierungsvorlage vorzulegen, welche die gesetzlichen Grundlagen und tatsächlichen

Möglichkeiten für den Rechnungshof schafft, die gesamte finanzielle Gebarung der

politischen Parteien und ihrer Teil - und Unterorganisationen wirksam kontrollieren zu

können.

2. Der Rechnungshof wird ersucht, die Finanzgebarung der parlamentarischen Klubs in

der Reihenfolge ihrer Mandatsstärke hinsichtlich der gesetzmäßigen Verwendung der

Klubfinanzierungsmittel zu überprüfen.”

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung

dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.