799/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek und Kollegen

betreffend Aussetzen des Antragsprinzipes und rückwirkende Leistungserbringung

für alle erworbenen Leistungen des österreichischen Sozialversicherungssystems

Frau H. wurde 1945 Kriegswitwe. Nach dem Tode ihres 2. Gatten im Jahre 1983

(Eintritt des Versicherungsfalles) hätte sie um Wiedereinsetzung der

Witwengrundrente nach dem KOVG ansuchen können. Von diesem Rechtsanspruch

erfuhr sie aber erst durch Zufall im Jahre 1995. Sie reichte ein und erhielt ab dann

auch de facto wieder eine Leistung vom Bundessozialamt. Somit wurde sie 12 Jahre

einer Leistung verlustig, auf die sie einen rechtmäßigen Anspruch hatte.

Prof. Dr. Theodor Tomandl hat festgestellt, daß das österreichische Sozialsystem

bereits völlig undurchschaubar ist. Die durch ungenügende Information verlorene

Leistung sollte daher nach Meinung der Antragsteller auch rückwirkend einforderbar

sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem

Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen der einen Rechtsanspruch auf

rückwirkende Auszahlung aller Sozialleistungen unabhängig vom Zeitpunkt des

Antrages vorsieht”.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.