818/AE XX.GP
der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Heide Schmidt und PartnerInnen
betreffend Verpflichtung zur Stellungnahme zu Mängelerhebungen durch das Zentral -
Arbeitsinspektorat im Bereich des Bundesbedienstetenschutzes
Bei der Behandlung der jährlichen Berichte des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des
Bundesbedienstetenschutzes mußte in den vergangenen Jahren festgestellt werden, daß die
RessortleiterInnen der jeweils zuständigen Ministerien bei der Behebung der von der
Arbeitsinspektion festgestellten Mängel über Jahre hinaus säumig sind. Angesichts der
vergleichbaren restriktiven Handhabe der Sanktionierungsbestimmungen bei
arbeitsschutzrechtlichen Mängeln in der Privatwirtschaft bedeutet dies nicht nur eine eklatante
Ungleichbehandlung von Privaten und der öffentlichen Hand, sondern auch eine
problematische arbeitsschutzrechtliche Schlechterstellung des öffentlichen Dienstes, wie der
Anstieg bei den Unfallzahlen im jüngsten Arbeitsinspektionsbericht aufgezeigt hat,
Besonders augenfällig ist die Tatsache, daß alljährlich die gesetzliche Verpflichtung der
RessortleiterInnen, zu den festgestellten Mängeln eine schriftliche Stellungnahme an das
Zentral - Arbeitsinspektorat zu leiten, schlichtweg ignoriert wird: So gab es im jüngsten
Bericht (1995) von zwölf MinisterInnen keine Reaktion, im Jahr zuvor waren es sogar 27 von
den Ressorts negierte Mängelerhebungen. Hier erweist sich jene einzige im
Bundesbediensteten - Schutzgesetz vorgesehene Sanktion, nämlich die Kontrolle durch das
Parlament als nicht wirksam, insbesondere durch den Umstand, daß die gegenständlichen
Berichte üblicherweise im Ausschuß endbehandelt und dadurch von der Öffentlichkeit nicht
wahrgenommen werden.
Da die für das ArbeitnehmerInnenschutzrecht zuständige Sozialministerin laut
Bundesministeriengesetz keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ihren RessortkollegInnen
besitzt, sind die unterfertigten Abgeordneten der Überzeugung, daß das Parlament als
Kontrollorgan der Regierung in diesem Fall seine ihm gesetzlich übertragene Verantwortung
für den gesundheitlichen und arbeitsrechtlichen Schutz der öffentlichen Bediensteten
wahrzunehmen hat
und stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Alle Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, der laut § 8 Bundesbediensteten -
Schutzgesetz bestehenden Verpflichtung zur Stellungnahme zu den vom Arbeitsinspektorat
mitgeteilten Beanstandungen oder empfohlenen Maßnahmen fristgerecht nachzukommen und
eine dafür geeignete Budgetierung für die ausreichende finanzielle Bedeckung zur Behebung
der beanstandeten (baulichen) Mängel innerhalb einer angemessenen, mit Unternehmen der
Privatwirtschaft vergleichbaren Frist vorzusehen sowie über die erfolgte Sanierung an das
Zentral - Arbeitsinspektorat unverzüglich Meldung zu erstatten. Die Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, nicht nur rechtzeitig, sondern auch verspätet
eingelangte Meldungen der Ressorts in den je folgenden Berichten der Arbeitsinspektion zu
dokumentieren.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.