818/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Heide Schmidt und PartnerInnen

betreffend Verpflichtung zur Stellungnahme zu Mängelerhebungen durch das Zentral -

Arbeitsinspektorat im Bereich des Bundesbedienstetenschutzes

Bei der Behandlung der jährlichen Berichte des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit

und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des

Bundesbedienstetenschutzes mußte in den vergangenen Jahren festgestellt werden, daß die

RessortleiterInnen der jeweils zuständigen Ministerien bei der Behebung der von der

Arbeitsinspektion festgestellten Mängel über Jahre hinaus säumig sind. Angesichts der

vergleichbaren restriktiven Handhabe der Sanktionierungsbestimmungen bei

arbeitsschutzrechtlichen Mängeln in der Privatwirtschaft bedeutet dies nicht nur eine eklatante

Ungleichbehandlung von Privaten und der öffentlichen Hand, sondern auch eine

problematische arbeitsschutzrechtliche Schlechterstellung des öffentlichen Dienstes, wie der

Anstieg bei den Unfallzahlen im jüngsten Arbeitsinspektionsbericht aufgezeigt hat,

Besonders augenfällig ist die Tatsache, daß alljährlich die gesetzliche Verpflichtung der

RessortleiterInnen, zu den festgestellten Mängeln eine schriftliche Stellungnahme an das

Zentral - Arbeitsinspektorat zu leiten, schlichtweg ignoriert wird: So gab es im jüngsten

Bericht (1995) von zwölf MinisterInnen keine Reaktion, im Jahr zuvor waren es sogar 27 von

den Ressorts negierte Mängelerhebungen. Hier erweist sich jene einzige im

Bundesbediensteten - Schutzgesetz vorgesehene Sanktion, nämlich die Kontrolle durch das

Parlament als nicht wirksam, insbesondere durch den Umstand, daß die gegenständlichen

Berichte üblicherweise im Ausschuß endbehandelt und dadurch von der Öffentlichkeit nicht

wahrgenommen werden.

Da die für das ArbeitnehmerInnenschutzrecht zuständige Sozialministerin laut

Bundesministeriengesetz keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ihren RessortkollegInnen

besitzt, sind die unterfertigten Abgeordneten der Überzeugung, daß das Parlament als

Kontrollorgan der Regierung in diesem Fall seine ihm gesetzlich übertragene Verantwortung

für den gesundheitlichen und arbeitsrechtlichen Schutz der öffentlichen Bediensteten

wahrzunehmen hat

und stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Alle Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, der laut § 8 Bundesbediensteten -

Schutzgesetz bestehenden Verpflichtung zur Stellungnahme zu den vom Arbeitsinspektorat

mitgeteilten Beanstandungen oder empfohlenen Maßnahmen fristgerecht nachzukommen und

eine dafür geeignete Budgetierung für die ausreichende finanzielle Bedeckung zur Behebung

der beanstandeten (baulichen) Mängel innerhalb einer angemessenen, mit Unternehmen der

Privatwirtschaft vergleichbaren Frist vorzusehen sowie über die erfolgte Sanierung an das

Zentral - Arbeitsinspektorat unverzüglich Meldung zu erstatten. Die Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, nicht nur rechtzeitig, sondern auch verspätet

eingelangte Meldungen der Ressorts in den je folgenden Berichten der Arbeitsinspektion zu

dokumentieren.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.