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und Kollegen
betreffend Umstellung des Einkommensteuersystems auf ein Familiensplitting
In Östereich leben bereits mehr als 100.000 Familien an oder unter der Armutsgrenze. Einer
der Gründe dafür ist die seit dem EStG 1972 eingeführte Individualbesteuerung, welche Einzel-
stehende begünstigt und Familien mit Kindem benachteiligt. Der Verfassungsgerichtshof hat mit
seinem Erkenntnis vom 12. 12. 1991 , G 290/91 die unausreichende Kinderberücksichtigung im
Abgabenrecht (über § 34 EStG hinaus) grundsätzlich bemängelt und den Gesetzgeber zu
entsprechenden Korrekturen in Richtung einer stärkeren abgabenrechtlichen Berücksichtigung
der Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Ehegatten aufgefordert. Die damalige
Bundesregierung konnte sich jedoch nur zu Minimallösungen, wie der Einfuührung von
Kinderabsetzbeträgen und Unterhaltsabsetzbeträgen, die sich betraglich kaum auswirken (S
350/525/700 pro Monat), durchringen. Durch die nunmehr beabsichtigte Nichtvalorisierung der
Familienbeihilfe im Zuge der Debatte zum Budget 1996 erweist sich das System einer direkten
Familienförderung als willkürliches Kürzungsinstrument auf Kosten der Familien, wie es auch
die beabsichtigte Kürzung der Familienbeihilfen für Studenten zeigt.
Aus diesen Gründen ist es ein Freiheitliches Ziel, das Familiensplitting nach dem Motto "Eine
Familie - eine Steuer" als freiwillige Alternative zur Individualbesteuerung einzuführen, damit
das Existenzminimum für die Familienmitglieder steuerlich berücksichtigt und ein dem VfGH
entsprechender Rechtszustand hergestellt werde.
Im Europa-Vergleich haben Deutschland, Belgien, F rankreich, Irland, Luxemburg, Portugal,
Spanien und die Schweiz ein Splitting-Modell bzw. die Möglichkeit einer gemeinsamen
Veranlagung. Das polemische Gegenargument, daß die Familienbesteuerung infolge der
höheren Progression für den Haupterwerbstätigen die Frauen zurück an den Herd drängt, ist
schon empirisch durch einen Vergleich mit Deutschland und der ohnehin bestehenden
Wahlmöglichkeit zwischen Familiensplitting oder Individualbesteuerung nicht haltbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Eutschließuugsantrag
Der Nation alrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge einer dritten Steuerreform das oben
beschriebene Familiensplitting in das Einkommensteuersystem zu übernehmen.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag zur weiteren parlamentarischen Behandlung
dem Finanzausschuß zuzuweisen.