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und Kollegen

betreffend Umstellung des Einkommensteuersystems auf ein Familiensplitting

 

In Östereich leben bereits mehr als 100.000 Familien an oder unter der Armutsgrenze. Einer

der Gründe dafür ist die seit dem EStG 1972 eingeführte Individualbesteuerung, welche Einzel-

stehende begünstigt und Familien mit Kindem benachteiligt. Der Verfassungsgerichtshof hat mit

seinem Erkenntnis vom 12. 12. 1991 , G 290/91 die unausreichende Kinderberücksichtigung im

Abgabenrecht (über § 34 EStG hinaus) grundsätzlich bemängelt und den Gesetzgeber zu

entsprechenden Korrekturen in Richtung einer stärkeren abgabenrechtlichen Berücksichtigung

der Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Ehegatten aufgefordert. Die damalige

Bundesregierung konnte sich jedoch nur zu Minimallösungen, wie der Einfuührung von

Kinderabsetzbeträgen und Unterhaltsabsetzbeträgen, die sich betraglich kaum auswirken (S

350/525/700 pro Monat), durchringen. Durch die nunmehr beabsichtigte Nichtvalorisierung der

Familienbeihilfe im Zuge der Debatte zum Budget 1996 erweist sich das System einer direkten

Familienförderung als willkürliches Kürzungsinstrument auf Kosten der Familien, wie es auch

die beabsichtigte Kürzung der Familienbeihilfen für Studenten zeigt.

 

Aus diesen Gründen ist es ein Freiheitliches Ziel, das Familiensplitting nach dem Motto "Eine

Familie - eine Steuer" als freiwillige Alternative zur Individualbesteuerung einzuführen, damit

das Existenzminimum für die Familienmitglieder steuerlich berücksichtigt und ein dem VfGH

entsprechender Rechtszustand hergestellt werde.

 

Im Europa-Vergleich haben Deutschland, Belgien, F rankreich, Irland, Luxemburg, Portugal,

Spanien und die Schweiz ein Splitting-Modell bzw. die Möglichkeit einer gemeinsamen

Veranlagung. Das polemische Gegenargument, daß die Familienbesteuerung infolge der

höheren Progression für den Haupterwerbstätigen die Frauen zurück an den Herd drängt, ist

schon empirisch durch einen Vergleich mit Deutschland und der ohnehin bestehenden

Wahlmöglichkeit zwischen Familiensplitting oder Individualbesteuerung nicht haltbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Eutschließuugsantrag

 

Der Nation alrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge einer dritten Steuerreform das oben

beschriebene Familiensplitting in das Einkommensteuersystem zu übernehmen.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag zur weiteren parlamentarischen Behandlung

dem Finanzausschuß zuzuweisen.