828/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend gleicher Höhe der Vergütung der Zivildiensteinrichtungen an den Bund

Es ist nicht einzusehen, warum die verschiedenen Zivildiensteinrichtungen, Entgelte in

höchst unterschiedlichen Höhen zu entrichten haben, wie es die gegenwärtige Gesetzeslage

mit sich bringt. Derzeit liegen diese Unterschiede nach wie vor bei mehreren 100 Prozent.

Mit der in der ZDG - Novelle 97 vorgenommenen Mindestvergütung in der Höhe von 1.228

S (§41 (1)), die erst ab 1.1.1999 in Kraft treten soll, wird dieser Zustand fortgesetzt. Die

daraus erwachsenden Wettbewerbsnachteile für viele kleine Sozialeinrichtungen, die

durchwegs ein höhere Entgelt zahlen müssen, sind völlig ungerechtfertigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden politischen und gesetzlichen

Vorbereitungen zu treffen, daß in Hinkunft alle Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen

dem Bund eine Vergütung in gleicher Höhe leisten.

In formeller Hinsicht ‚wird die Zuweisung an den Ausschuß für Inneres vorgeschlagen.