828/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend gleicher Höhe der Vergütung der Zivildiensteinrichtungen an den Bund
Es ist nicht einzusehen, warum die verschiedenen Zivildiensteinrichtungen, Entgelte in
höchst unterschiedlichen Höhen zu entrichten haben, wie es die gegenwärtige Gesetzeslage
mit sich bringt. Derzeit liegen diese Unterschiede nach wie vor bei mehreren 100 Prozent.
Mit der in der ZDG - Novelle 97 vorgenommenen Mindestvergütung in der Höhe von 1.228
S (§41 (1)), die erst ab 1.1.1999 in Kraft treten soll, wird dieser Zustand fortgesetzt. Die
daraus erwachsenden Wettbewerbsnachteile für viele kleine Sozialeinrichtungen, die
durchwegs ein höhere Entgelt zahlen müssen, sind völlig ungerechtfertigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden politischen und gesetzlichen
Vorbereitungen zu treffen, daß in Hinkunft alle Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen
dem Bund eine Vergütung in gleicher Höhe leisten.
In formeller Hinsicht ‚wird die Zuweisung an den Ausschuß für Inneres vorgeschlagen.