829/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Zivildienstantrittstermine
Folgendes Problem stellt sich derzeit für viele Trägerorganisationen: Sie müssen mehr
Zivildiener für die drei bestehenden Antrittstermine (Februar, Juni und Oktober jeden
Jahres) anfordern, um ihren tatsächlichen Bedarf zu befüllen. Bei den Einrichtungen
entsteht dadurch eine über den eigentlichen Bedarf hinausgehende Belegung um bis zu 50
Prozent. Der Grund liegt einerseits darin, daß es nur drei Zuweisungstermine pro Jahr gibt.
Andererseits führen diese in Verbindung mit der zweimonatigen Ausbildungsphase (3
Wochen Grundlehrgang + ein Monat Ausbildung bei der Stelle) der Zivildiener,
zwangsläufig zu einer Überbelegung von 50 Prozent während sechs Monaten des Jahres.
Die Beilage eins beschreibt beispielhaft den derzeitigen Zustand, der sich dadurch bei einer
Stelle mit einem Bedarf von 20 Zivildienern ergibt.
Zusätzlich kommt für die Zivildiener das Problem zum Tragen, daß aufgrund der
Beschränkungen der Aufschubmöglichkeiten durch die bloß drei Antrittstermine Warte - und
Stehzeiten um mehr als ein halbes Jahr entstehen.
Die Variante wie sie in der 2.Beilage mit vier Antrittsterminen vorgeschlagen wird
entschärft die Situation zwar im zweiten Jahr nach Einführung. Aber auch dabei bleiben
drei Monate mit einem Überhang von 50 Prozent. Die beste Lösung für die
Trägerorganisationen wie für die Zivildiener geht aus der 3. Beilage hervor. Damit wäre im
2.Jahr nach Einführung das Problem des Überbelages gelöst und auch die flexiblere
Verteilung dürfte die Stehzeiten der Betroffenen verkürzen und eine flexible
Lebensplanung, die auch volkswirtschaftlich zweckmäßig erscheint, ermöglichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden Schritte zu setzen, damit es nicht
weiterhin zu den beschriebenen wirtschaftlichen und administrativen Problemen für die
Trägerorganisationen durch die derzeitige Praxis der Zivildienstzuweisungstermine kommt,
sondern daß dein Bedarf der Zivildienstträger durch einen zweimonatigen
Zuweisungsrhytmus bestmöglich Rechnung getragen wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere Angelegenheiten
vorgeschlagen. .