829/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Zivildienstantrittstermine

Folgendes Problem stellt sich derzeit für viele Trägerorganisationen: Sie müssen mehr

Zivildiener für die drei bestehenden Antrittstermine (Februar, Juni und Oktober jeden

Jahres) anfordern, um ihren tatsächlichen Bedarf zu befüllen. Bei den Einrichtungen

entsteht dadurch eine über den eigentlichen Bedarf hinausgehende Belegung um bis zu 50

Prozent. Der Grund liegt einerseits darin, daß es nur drei Zuweisungstermine pro Jahr gibt.

Andererseits führen diese in Verbindung mit der zweimonatigen Ausbildungsphase (3

Wochen Grundlehrgang + ein Monat Ausbildung bei der Stelle) der Zivildiener,

zwangsläufig zu einer Überbelegung von 50 Prozent während sechs Monaten des Jahres.

Die Beilage eins beschreibt beispielhaft den derzeitigen Zustand, der sich dadurch bei einer

Stelle mit einem Bedarf von 20 Zivildienern ergibt.

Zusätzlich kommt für die Zivildiener das Problem zum Tragen, daß aufgrund der

Beschränkungen der Aufschubmöglichkeiten durch die bloß drei Antrittstermine Warte - und

Stehzeiten um mehr als ein halbes Jahr entstehen.

Die Variante wie sie in der 2.Beilage mit vier Antrittsterminen vorgeschlagen wird

entschärft die Situation zwar im zweiten Jahr nach Einführung. Aber auch dabei bleiben

drei Monate mit einem Überhang von 50 Prozent. Die beste Lösung für die

Trägerorganisationen wie für die Zivildiener geht aus der 3. Beilage hervor. Damit wäre im

2.Jahr nach Einführung das Problem des Überbelages gelöst und auch die flexiblere

Verteilung dürfte die Stehzeiten der Betroffenen verkürzen und eine flexible

Lebensplanung, die auch volkswirtschaftlich zweckmäßig erscheint, ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden Schritte zu setzen, damit es nicht

weiterhin zu den beschriebenen wirtschaftlichen und administrativen Problemen für die

Trägerorganisationen durch die derzeitige Praxis der Zivildienstzuweisungstermine kommt,

sondern daß dein Bedarf der Zivildienstträger durch einen zweimonatigen

Zuweisungsrhytmus bestmöglich Rechnung getragen wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere Angelegenheiten

vorgeschlagen.                             .