83/AE
der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Haigermoser
und Kollegen
betreffend Abschaffung der 13. USt-Vorauszahlung
Die Einführung des 13 USt-Termins stellt für die Unternehmer eine immense Belastung dar,
während sie für den Staat und das Budget einzig der einmaligen Defizitreduzierung bzw. der
Defizitverschleierung dient. Eine derartige Besteuerung eines Fiktivumsatzes wurde anläßlich
der Beschwerde eines italienischen Unternehmers, der in Italien eine vergleichbare
Umsatzsteuervorauszahlung entichten mußte, vom EUGH als nicht EU-konform erkannt
(EUGH 20. 10. 1993, C- 10/92). Aus diesen Gründen ist der 13. USt-Termin abzulehnen.
Um die östereichischen Unternehmer einerseits von der 13. Umsatzsteuervorauszhalung zu
entlasten und andererseits einen EU-konformen Rechtszustand herzustellen, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der in
§ 21 Abs.1 UStG 1994 den zweiten Unterabsatz nicht mehr enthält.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.
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