83/AE

 

 

 

der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Haigermoser

und Kollegen

betreffend Abschaffung der 13. USt-Vorauszahlung

 

 

Die Einführung des 13 USt-Termins stellt für die Unternehmer eine immense Belastung dar,

während sie für den Staat und das Budget einzig der einmaligen Defizitreduzierung bzw. der

Defizitverschleierung dient. Eine derartige Besteuerung eines Fiktivumsatzes wurde anläßlich

der Beschwerde eines italienischen Unternehmers, der in Italien eine vergleichbare

Umsatzsteuervorauszahlung entichten mußte, vom EUGH als nicht EU-konform erkannt

(EUGH 20. 10. 1993, C- 10/92). Aus diesen Gründen ist der 13. USt-Termin abzulehnen.

 

 

Um die östereichischen Unternehmer einerseits von der 13. Umsatzsteuervorauszhalung zu

entlasten und andererseits einen EU-konformen Rechtszustand herzustellen, stellen die

unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der in

§ 21 Abs.1 UStG 1994 den zweiten Unterabsatz nicht mehr enthält.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.

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