832/AE XX.GP

 

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Klara Motter, Dr. Stefan Salzl

betreffend Studie über den Vollzug der österreichischen Tierschutzgesetze

In der Literatur wird vermutet, daß die Dunkelziffer im Bereich des Tatbestandes der

Tierquälerei bei einer Relation von 5000:1 liegt. Darüber hinaus legen vielfältige Gründe

die Vermutung nahe, daß auch (vermeintlich) tierquälerische Handlungen, die zur Anzeige

gelangen oder sonst “aktenkundig” werden, von den zum Vollzug des Tierschutzrechts

berufenen Behörden nicht mit der in anderen Rechtsbereichen angewandten Sorgfalt

behandelt werden. Dieser Vollzugsnotstand wird im deutschsprachigen Ausland durch

empirische Untersuchungen ausführlich belegt. In Österreich hingegen liegt eine

einschlägige Untersuchung über den Vollzug der österreichischen Tierschutzgesetze nicht

vor.

Da eine auf empirischen Daten beruhende Analyse des Vollzugs der Materie

“Tierschutzrecht” eine unabdingbare Voraussetzung für die systematische Erschließung des

österreichischen Tierschutzrechts darstellt und darüberhinaus Aufschluß gibt über jene

Faktoren, die im tierschutzrechtlichen Verfahren dem zielkonformen Verhalten der

Normadressaten förderlich bzw. hinderlich sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten

folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nalionalrat wollte beschließen:

Der Bundeskanzler wird ersucht, unverzüglich eine Untersuchung des Vollzugs der

österreichischen Tierschutzgesetze mit folgender Aufgabenstellung in Auftrag zu geben:

-  Bestandsaufnahme der Vollzugssituation im deutschsprachigen Ausland

-  Vergleichende Darstellung der in den einzelnen österreichischen Landes -

   Tierschutzgesetzen vorgesehenen Kontroll - und Vollzugsinstrumente

-  Erhebung empirischer Daten über den Einsatz und die Effizienz der vorgesehenen

   Vollzugsinstrumente (Beobachtungszeitraum 1990 bis 1995)

-  Analyse des gewonnenen Datenmaterials

Das Projekt soll innerhalb von 6 Monaten (ab Vorliegen des Datenmaterials von den

Vollzugsbehörden) abgeschlossen werden.