832/AE XX.GP
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Klara Motter, Dr. Stefan Salzl
betreffend Studie über den Vollzug der österreichischen Tierschutzgesetze
In der Literatur wird vermutet, daß die Dunkelziffer im Bereich des Tatbestandes der
Tierquälerei bei einer Relation von 5000:1 liegt. Darüber hinaus legen vielfältige Gründe
die Vermutung nahe, daß auch (vermeintlich) tierquälerische Handlungen, die zur Anzeige
gelangen oder sonst “aktenkundig” werden, von den zum Vollzug des Tierschutzrechts
berufenen Behörden nicht mit der in anderen Rechtsbereichen angewandten Sorgfalt
behandelt werden. Dieser Vollzugsnotstand wird im deutschsprachigen Ausland durch
empirische Untersuchungen ausführlich belegt. In Österreich hingegen liegt eine
einschlägige Untersuchung über den Vollzug der österreichischen Tierschutzgesetze nicht
vor.
Da eine auf empirischen Daten beruhende Analyse des Vollzugs der Materie
“Tierschutzrecht” eine unabdingbare Voraussetzung für die systematische Erschließung des
österreichischen Tierschutzrechts darstellt und darüberhinaus Aufschluß gibt über jene
Faktoren, die im tierschutzrechtlichen Verfahren dem zielkonformen Verhalten der
Normadressaten förderlich bzw. hinderlich sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nalionalrat wollte beschließen:
Der Bundeskanzler wird ersucht, unverzüglich eine Untersuchung des Vollzugs der
österreichischen Tierschutzgesetze mit folgender Aufgabenstellung in Auftrag zu geben:
- Bestandsaufnahme der Vollzugssituation im deutschsprachigen Ausland
- Vergleichende Darstellung der in den einzelnen österreichischen Landes -
Tierschutzgesetzen vorgesehenen Kontroll - und Vollzugsinstrumente
- Erhebung empirischer Daten über den Einsatz und die Effizienz der vorgesehenen
Vollzugsinstrumente (Beobachtungszeitraum 1990 bis 1995)
- Analyse des gewonnenen Datenmaterials
Das Projekt soll innerhalb von 6 Monaten (ab Vorliegen des Datenmaterials von den
Vollzugsbehörden) abgeschlossen werden.