833/A XX.GP
der Abg. Aumayr, Koller, Marolt, Dr. Salzl
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
das Inverkehrbringen von Zier -, Gemüse - und Obstarten
(Pflanzgutgesetz 1997), BGBl. Nr. 73/1997 (I), geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen
von Zier -, Gemüse - und Obstarten (Pflanzgutgesetz 1997),
BGBl. Nr. 73/1997 (I), geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das im Titel genannte Bundesgesetz, BGBl. Nr. 73/1997 (I)
wird wie folgt geändert:
In § 5 lautet Abs. 3:
“(3) Gentechnisch verändertes Pflanzgut ist als solches
deutlich und unmißverständlich zu kennzeichnen und
jedenfalls vom anderen Pflanzgut getrennt zu halten.”
Die bisherigen Absätze (3) und (4) erhalten die Bezeichnung
(4) und (5).
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages
an den
Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft beantragt.
Erläuterung:
Dieser Antrag wurde bereits am 14. Mai 1997 eingebracht,
jedoch von der Koalitionsmehrheit nicht angenommen.
Dadurch entsteht eine Lücke bei der Kennzeichnung gen -
technisch veränderten Pflanzgutes.
Diese für Gärtner und Landwirte, insbesondere des Bio -
landbaues, unverzichtbare Information soll mittels des
vorliegenden Antrages gesetzlich garantiert werden.
Zum Unterschied von der in manchen Kreisen bevorzugten
"Gentechnikfrei - Kennzeichnung" würde ein eventueller
Mehraufwand für diese Information vor allem Pflanzgut -
erzeuger außerhalb Österreichs und Importeure treffen,
da in Österreich angeblich kein gentechnisch verändertes
Zier -, Gemüse - und Obstpflanzgut erzeugt wird.