833/A XX.GP

 

der Abg. Aumayr, Koller, Marolt, Dr. Salzl

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über

das Inverkehrbringen von Zier -, Gemüse - und Obstarten

(Pflanzgutgesetz 1997), BGBl. Nr. 73/1997 (I),  geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen

von Zier -, Gemüse - und Obstarten (Pflanzgutgesetz 1997),

BGBl. Nr. 73/1997 (I), geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz, BGBl. Nr. 73/1997 (I)

wird wie folgt geändert:

In § 5 lautet Abs. 3:

“(3) Gentechnisch verändertes Pflanzgut ist als solches

deutlich und unmißverständlich zu kennzeichnen und

jedenfalls vom anderen Pflanzgut getrennt zu halten.”

Die bisherigen Absätze (3) und (4) erhalten die Bezeichnung

(4) und (5).

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages

an den Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft beantragt.

Erläuterung:

Dieser Antrag wurde bereits am 14. Mai 1997 eingebracht,

jedoch von der Koalitionsmehrheit nicht angenommen.

Dadurch entsteht eine Lücke bei der Kennzeichnung gen -

technisch veränderten Pflanzgutes.

Diese für Gärtner und Landwirte, insbesondere des Bio -

landbaues, unverzichtbare Information soll mittels des

vorliegenden Antrages gesetzlich garantiert werden.

Zum Unterschied von der in manchen Kreisen bevorzugten

"Gentechnikfrei - Kennzeichnung" würde ein eventueller

Mehraufwand für diese Information vor allem Pflanzgut -

erzeuger außerhalb Österreichs und Importeure treffen,

da in Österreich angeblich kein gentechnisch verändertes

Zier -, Gemüse - und Obstpflanzgut erzeugt wird.