836/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen

betreffend unterstützende Maßnahmen für begabte SchülerInnen

Durch die letzte Novelle des Schulunterrichtsgesetzes (insb. § 26 Abs. 3) werden

im Sinne des Anliegens der Begabungsförderung die Möglichkeiten des

Überspringens von Schulstufen erweitert. Demgemäß ist in Zukunft ein Über -

springen von Schulstufen je ein Mal in der Grundschule, nach der Grundschule

bis einschließlich der 8. Schulstufe und nach der 8. Schulstufe möglich. Damit

werden nun zwar die legistischen Voraussetzungen geschaffen, um begabten

SchülerInnen eine Beschleunigung der Schullaufbahn zu ermöglichen, von einer

konkreten Begabungsförderung ist dies jedoch noch weit entfernt. Denn diese

hätte zur Voraussetzung, daß auch die pädagogischen Rahmenbedingungen

geschaffen werden, um die betreffenden SchülerInnen zu erkennen, zu fördern

und fördernd zu begleiten.

Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird

ersucht, Maßnahmen zu setzen, die folgenden Forderungen Rechnung tragen:

1) Die Früherkennung von besonderen Begabungen an Schulen wird gefördert.

2) Es sind die nötigen pädagogischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es

ermöglichen, die besonderen Begabungen von SchülerInnen im Klassenverband

zu fördern.”

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß beantragt.