840/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner

betreffend Bericht der Bundesregierung an den Nationalrat über die Ergebnisse des

Europäischen Rates

Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union, der jeweils für sechs Monate den

Vorsitz im Rat der EU innehat, richtet am Ende dieses Halbjahres den Europäischen

Rat aus, bei dem sich die Staats - und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der

Präsident der Kommission treffen, um gemäß Art. 4 (ex - Artikel D) des EU - Vertrages

in der Fassung des Amsterdamer Vertrages der Union die für ihre Entwicklung

erforderlichen Impulse zu geben und die allgemeinen politischen Zielvorstellungen

für diese Entwicklung festzulegen. Bei dieser Gelegenheit werden also die

entscheidenden Weichenstellungen für die Zukunft der Union, die sich innerhalb

eines halben Jahres ergeben, vorgenommen. Beim vorvorletzten Europäischen Rat

in Amsterdam waren dies umfangreiche Vertragsänderungen, beim vorletzten Treffen

in Luxemburg Entscheidungen über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit 11

Bewerbern, beim letzten diesbezüglichen Gipfel in Cardiff u.a. Erklärungen zum

künftigen finanziellen Rahmen, zur Bürgernähe und zu einer ersten Bilanz der

aufgenommenen Beitrittsverhandlungen.

Über diese wichtigen Ergebnisse sollte auch das Parlament von der Bundes -

regierung - gewissermaßen aus erster Hand - umgehend (und nicht über die

Medien) informiert werden. In Deutschland ist dies eine Selbstverständlichkeit, wo

unmittelbar im Anschluß an den Europäischen Rat eine Regierungserklärung vor

dem Bundestag abgegeben wird. Auch in Österreich sollte diese Praxis Einzug

halten.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten, wird aufgefordert, im Anschluß an den jeweils zweimal

jährlich stattfindenden Europäischen Rat dem Nationalrat schriftlich und bei dessen

darauffolgender Sitzung mündlich über die Ergebnisse Bericht zu erstatten."