840/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner
betreffend Bericht der Bundesregierung an den Nationalrat über die Ergebnisse des
Europäischen Rates
Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union, der jeweils für sechs Monate den
Vorsitz im Rat der EU innehat, richtet am Ende dieses Halbjahres den Europäischen
Rat aus, bei dem sich die Staats - und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der
Präsident der Kommission treffen, um gemäß Art. 4 (ex - Artikel D) des EU - Vertrages
in der Fassung des Amsterdamer Vertrages der Union die für ihre Entwicklung
erforderlichen Impulse zu geben und die allgemeinen politischen Zielvorstellungen
für diese Entwicklung festzulegen. Bei dieser Gelegenheit werden also die
entscheidenden Weichenstellungen für die Zukunft der Union, die sich innerhalb
eines halben Jahres ergeben, vorgenommen. Beim vorvorletzten Europäischen Rat
in Amsterdam waren dies umfangreiche Vertragsänderungen, beim vorletzten Treffen
in Luxemburg Entscheidungen über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit 11
Bewerbern, beim letzten diesbezüglichen Gipfel in Cardiff u.a. Erklärungen zum
künftigen finanziellen Rahmen, zur Bürgernähe und zu einer ersten Bilanz der
aufgenommenen Beitrittsverhandlungen.
Über diese wichtigen Ergebnisse sollte auch das Parlament von der Bundes -
regierung - gewissermaßen aus erster Hand - umgehend (und nicht über die
Medien) informiert werden. In Deutschland ist dies eine Selbstverständlichkeit, wo
unmittelbar im Anschluß an den Europäischen Rat eine Regierungserklärung vor
dem Bundestag abgegeben wird. Auch in Österreich sollte diese Praxis Einzug
halten.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten, wird aufgefordert, im Anschluß an den jeweils zweimal
jährlich stattfindenden Europäischen Rat dem Nationalrat schriftlich und bei dessen
darauffolgender Sitzung mündlich über die Ergebnisse Bericht zu erstatten."