841/AE XX.GP
der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil
und Kollegen
betreffend Verbesserung und Ausweitung der HIV Meldepflicht
Seit den Anfängen der Verbreitung von HIV war lediglich AIDS, in anonymisierter
Form, an ein zentrales Register beim BMAGS meldepflichtig. Diese Meldungen
stellen eine um 10 Jahre (Inkubationszeit von HIV) zurückliegende Verbreitung von
HIV dar.
Um eine wirkungsvolle Prävention betreiben zu können, müßten aber aktuelle
Trends in der Verbreitung von HIV beurteilt werden können.
Seit 1996 kam es zu einem eindrucksvollen Rückgang von AIDS und den bedingten
Todesfällen. Der jeweilige Anteil (Prävention/ Erfolg neuer Therapien) an diesem
Rückgang von AIDS ist nicht untersucht.
Dadurch ist unser Wissen um die Verbreitung von HIV schlechter geworden. Aus
diesem Grund sehen wir eine Erneuerung der epidemiologischen Überwachung und
anderer Maßnahmen als unverzichtbar.
Durch ein verbessertes HIV - Meldesystem könnte eine österreichweite
Kohortenstudie zur Vertiefung des Wissens bewirkt werden. z.B. das Auftreten
anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Hepatitis C, vor und nach dem
Erwerb einer HIV Infektion. Durch Subtypenanalysen und Sequenzierungen könnten
Ansteckungswege direkt nachvollzogen werden. Weiters erhielte man so eine
mögliche Beurteilung über die Entstehung resistenter HIV und könnte einer etwaigen
Verbreitung dieser vorbeugen. Letztlich erhielte man auch eine Beurteilung des
Zugangs zu medizinischen Leistungen (derzeit wird nur eine Minderheit von 1500
HIV Infizierten behandelt!)
Bei der HIV rücken Therapie und Prävention zusammen. Durch eine kompetente
Behandlung kann das Risiko einer Übertragung von HIV von der Mutter auf das Kind
von 20 auf 2% gesenkt werden.
Die antivirale Behandlung von HIV Infizierten erfolgt mehrheitlich durch in
Krankenhäusern tätige Dermatologen und Pulmologen. In diesen beiden Fächern ist
eine
adäquate Behandlung der HIV Infektion im Ausbildungsziel nicht gefordert.
ANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, die
gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine Erweiterung und
Aktualisierung der derzeitigen HIV - Meldepflicht ermöglicht werden kann. Dies unter
Bedachtnahme folgender Prämissen:
1. Eine Änderung dahingehend zu erlassen, daß bereits der “Ausbruch” erfaßt
werden kann
2. Eine Verknüpfung der anonymisierter Datenbanken in den vier großen
Behandlungszentren Wien, Linz, Graz, und Innsbruck
3. Aufnahme des HIV - Tests in den Mutter - Kind Paß
4. Eine adäquate Weiterbildung der betroffenen Ärzte im Bereich HIV/AIDS
5. Maßnahmen in Abstimmung mit Ihren Ressortkollegen und der EU in bezug auf
Gesundheitskontrollen bei Einreise in unser Land, respektive in ein
Schengenerstland (z.B. transkontinental via Frankreich nach Österreich)
Es wird beantragt, diesen Entschließungsantrag dem Gesundheitsausschuß
zuzuweisen.