841/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil

und Kollegen

betreffend Verbesserung und Ausweitung der HIV Meldepflicht

Seit den Anfängen der Verbreitung von HIV war lediglich AIDS, in anonymisierter

Form, an ein zentrales Register beim BMAGS meldepflichtig. Diese Meldungen

stellen eine um 10 Jahre (Inkubationszeit von HIV) zurückliegende Verbreitung von

HIV dar.

Um eine wirkungsvolle Prävention betreiben zu können, müßten aber aktuelle

Trends in der Verbreitung von HIV beurteilt werden können.

Seit 1996 kam es zu einem eindrucksvollen Rückgang von AIDS und den bedingten

Todesfällen. Der jeweilige Anteil (Prävention/ Erfolg neuer Therapien) an diesem

Rückgang von AIDS ist nicht untersucht.

Dadurch ist unser Wissen um die Verbreitung von HIV schlechter geworden. Aus

diesem Grund sehen wir eine Erneuerung der epidemiologischen Überwachung und

anderer Maßnahmen als unverzichtbar.

Durch ein verbessertes HIV - Meldesystem könnte eine österreichweite

Kohortenstudie zur Vertiefung des Wissens bewirkt werden. z.B. das Auftreten

anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Hepatitis C, vor und nach dem

Erwerb einer HIV Infektion. Durch Subtypenanalysen und Sequenzierungen könnten

Ansteckungswege direkt nachvollzogen werden. Weiters erhielte man so eine

mögliche Beurteilung über die Entstehung resistenter HIV und könnte einer etwaigen

Verbreitung dieser vorbeugen. Letztlich erhielte man auch eine Beurteilung des

Zugangs zu medizinischen Leistungen (derzeit wird nur eine Minderheit von 1500

HIV Infizierten behandelt!)

Bei der HIV rücken Therapie und Prävention zusammen. Durch eine kompetente

Behandlung kann das Risiko einer Übertragung von HIV von der Mutter auf das Kind

von 20 auf 2% gesenkt werden.

Die antivirale Behandlung von HIV Infizierten erfolgt mehrheitlich durch in

Krankenhäusern tätige Dermatologen und Pulmologen. In diesen beiden Fächern ist

eine adäquate Behandlung der HIV Infektion im Ausbildungsziel nicht gefordert.

ANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, die

gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine Erweiterung und

Aktualisierung der derzeitigen HIV - Meldepflicht ermöglicht werden kann. Dies unter

Bedachtnahme folgender Prämissen:

1.  Eine Änderung dahingehend zu erlassen, daß bereits der “Ausbruch” erfaßt

     werden kann

2.  Eine Verknüpfung der anonymisierter  Datenbanken in den vier großen

     Behandlungszentren Wien, Linz, Graz, und Innsbruck

3.  Aufnahme des HIV - Tests in den Mutter - Kind Paß

4.  Eine adäquate Weiterbildung der betroffenen Ärzte im Bereich HIV/AIDS

5.  Maßnahmen in Abstimmung mit Ihren Ressortkollegen und der EU in bezug auf

     Gesundheitskontrollen bei Einreise in unser Land, respektive in ein

     Schengenerstland (z.B. transkontinental via Frankreich nach Österreich)

Es wird beantragt, diesen Entschließungsantrag dem Gesundheitsausschuß

zuzuweisen.