847/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend den Bau der Bundesstraße B 67b, Kalvariengürtel, Kalvarienbrücke - Grabenstraße
(Nordspange Graz) in Graz, Steiermark, Aufhebung der Verordnung
Die gegenständliche Verordnung vom 25. September 1980 betreffend die Bestimmung des
Straßenverlaufes der B 67b Eggenberger Gürtel Straße im Bereich von Graz veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt unter Nr. 425 vom 10. Oktober 1980 ist aufzuheben, da die
Änderungen der verordneten Trasse durch das gültige Detailprojekt derart gravierend sind
und damit dem Bundesstraßengesetz eindeutig widersprechen. Eine neue Verordnung bzw.
ein grundsätzliches Überdenken der Trasse ist dringend geboten. Durch das Ignorieren der
neuen rechtlichen Situation und der Weigerung eine neue Trassenverordnung zu erlassen
wird das gesetzlich vorgeschriebene UVP - Verfahren verhindert und damit die Parteistellung
der Bürgerinnen und Bürger mißachtet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, umgehend die
Trassenverordnung bezüglich B 67b Eggenberger Gürtel (BGBl Nr 425 vom 10. Oktober
1980) aufzuheben
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuß vorgeschlagen.