847/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

betreffend den Bau der Bundesstraße B 67b, Kalvariengürtel, Kalvarienbrücke - Grabenstraße

(Nordspange Graz) in Graz, Steiermark, Aufhebung der Verordnung

Die gegenständliche Verordnung vom 25. September 1980 betreffend die Bestimmung des

Straßenverlaufes der B 67b Eggenberger Gürtel Straße im Bereich von Graz veröffentlicht

im Bundesgesetzblatt unter Nr. 425 vom 10. Oktober 1980 ist aufzuheben, da die

Änderungen der verordneten Trasse durch das gültige Detailprojekt derart gravierend sind

und damit dem Bundesstraßengesetz eindeutig widersprechen. Eine neue Verordnung bzw.

ein grundsätzliches Überdenken der Trasse ist dringend geboten. Durch das Ignorieren der

neuen rechtlichen Situation und der Weigerung eine neue Trassenverordnung zu erlassen

wird das gesetzlich vorgeschriebene UVP - Verfahren verhindert und damit die Parteistellung

der Bürgerinnen und Bürger mißachtet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, umgehend die

Trassenverordnung bezüglich B 67b Eggenberger Gürtel (BGBl Nr 425 vom 10. Oktober

1980) aufzuheben

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuß vorgeschlagen.