848/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kier, Schaffmuath und Partner
betreffend geschlechtsspezifische Gestaltung von Paßformularen
Im Hinblick auf die immer noch bestehende Ungleichbehandlung von Frauen und
Männern und die damit verbundene Diskriminierung der Frau ist es Aufgabe des
Staates, nicht nur die Rahmenbedingungen für die Gleichstellung zu schaffen,
sondern auch Beiträge zur entsprechenden Bewußtseinsbildung zu leisten. Offizielle
Schriftstücke, Formulare und Dokumente haben in diesem Zusammenhang eine
wichtige Vorbildfunktion, denn der gesellschaftliche Beitrag der Frauen wird erst dann
vollständig anerkannt sein, wenn Frauen auch in der Sprache sichtbar sind. Der
Zusammenhang zwischen Sprache und Gesellschaft ist zwar theoretisch eine
Selbstverständlichkeit, im täglichen Gebrauch aber treffen wir immer noch auf eine
Reihe von Unzulänglichkeiten. Ein exemplarischer Fall ist die Gestaltung des
Paßformulares, wo es besonders ärgerlich ist, wenn Frauen nicht explizit
angesprochen werden, insbesondere im Bereich der Unterschriftsleistung. Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, die Verordnung betreffend Form
und Inhalt der Reisepässe und Paßersätze, BGBI. Nr.861/1995 dahingehend zu
ändern, daß die Muster der Anlagen A bis G, nach denen die Reisepässe
auszustellen sind, geschlechtsspezifisch gestaltet werden. Insbesondere ist das Feld,
das für die Unterschriftsleistung vorgesehen ist, in deutscher Sprache
folgendermaßen zu beschriften: ‚Unterschrift der Paßinhaberin / des Paßinhabers”‘.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere
Angelegenheiten beantragt