866/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Partnerinnen und Partner

betreffend geschlechtsspezifische Gestaltung von Paßformularen

Im Hinblick auf die immer noch bestehende Ungleichbehandlung von Frauen und

Männern und die damit verbundene Diskriminierung der Frau ist es Aufgabe des

Staates, nicht nur die Rahmenbedingungen für die Gleichstellung zu schaffen,

sondern auch Beiträge zur entsprechenden Bewußtseinsbildung zu leisten. Offizielle

Schriftstücke, Formulare und Dokumente haben in diesem Zusammenhang eine

wichtige Vorbildfunktion, denn der gesellschaftliche Beitrag der Frauen wird erst dann

vollständig anerkannt sein, wenn Frauen auch in der Sprache sichtbar sind. Der

Zusammenhang zwischen Sprache und Gesellschaft ist zwar theoretisch eine

Selbstverständlichkeit, im täglichen Gebrauch aber treffen wir immer noch auf eine

Reihe von Unzulänglichkeiten. Ein exemplarischer Fall ist die Gestaltung des

Paßformulares, wo es besonders ärgerlich ist, wenn Frauen nicht explizit

angesprochen werden, insbesondere im Bereich der Unterschriftsleistung

(,,Paßinhaberin"). Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, die Verordnung betreffend Form

und Inhalt der Reisepässe und Paßersätze, BGBI. Nr.861/1995 dahingehend zu

ändern, daß die Reisepässe geschlechtsspezifisch gestaltet werden. Zu diesem

Zwecke sind neben den Mustern der Anlagen A bis G, nach denen die Reisepässe

künftig nur für männliche Staatsbürger auszustellen sind, Muster für Anlagen A1 bis

G1 zu definieren, nach denen die Reisepässe für weibliche Staatsbürgerinnen

auszustellen sind.”

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere

Angelegenheiten beantragt