868/AE XX.GP

 

                                       Entschließungsantrag

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Helmut Peter und weiterer Abgeordneter

betreffend Berichterstattung an das Parlament

zur Klärung aller Umstände im Zusammenhang mit dem Unfall im Bergwerk Lassing

Sowohl der an Widersprüchen durchaus reiche Bericht des Bundesministers für

wirtschaftliche Angelegenheiten an die Bundesregierung zum Grubenunglück in Lassing, als

auch die Tatsache, daß dieser Bericht sich dezidiert nicht mit den Umständen, die zum ersten

Wassereinbruch am 17. Juli 1998 um 11:45 Uhr und zur Verschüttung des Bergmannes Georg

Hainzl geführt haben, auseinandersetzt, begründen die dringende Notwendigkeit, den

Hergang und die näheren Umstände der Ereignisse lückenlos aufzuklären. Dies umso mehr als

gestern (am 16. September 1998 um 19:30 in der ORF - Sendung Zeit im Bild 1)

Bundesminister Farnleitner zugeben mußte, daß der Unfall offensichtlich auf die

Durchführung von Schwarzabbau unter äußerst gefährlichen Umständen zurückzuführen ist.

Abseits der durch die Justiz zu klärenden strafrechtlichen Aspekte der Vorkommnisse ist zu

prüfen, in wieweit die zuständigen Behörden Pflichten verletzt haben, die zur Wahrnehmung

der politischen Verantwortung führen müssen. Hierfür bedarf eines lückenlosen Berichtes des

zuständigen Bundesministers an das Parlament. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen

daher nachfolgenden

                                                   Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

“Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Parlament

zum ehestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum 7. Oktober 1998 einen Bericht über

die Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Grubenunglück von Lassing zu übermitteln,

welcher insbesondere zu enthalten hat:

1. Alle Umstände, die zum ersten Wasser - und Schlammeinbruch am 17. Juli 1998 um 11:45

   Uhr und zur Verschüttung des Bergmannes Georg Hainzl geführt oder auch nur

   beigetragen haben;

2. Alle Umstände, die zur Verschüttung von zehn weiteren Bergleuten am 17. Juli 1998 um

    ca. 22:00 Uhr geführt haben;

3. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Rettungsversuchen ab dem Schlamm- und

    Wassereinbruch auf Sohle VIII am 17. Juli 1998 um ca. 22:00 Uhr;

4. Alle weiteren gesetzten oder geplanten Maßnahmen zur lückenlosen Aufklärung aller

    Umstände im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing;

5. Alle weiteren gesetzten oder geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Angehörigen

    und Anrainer in Lassing;

6. Alle weiteren gesetzten oder geplanten Maßnahmen, um auszuschließen, daß auch in

    anderen Bergwerken Versäumnisse der österreichischen Bergbehörden zu gefährlichen

    Situationen für die Belegschaft und die Bevölkerung führen können.”‘

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen