868/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Thomas Barmüller, Helmut Peter und weiterer Abgeordneter
betreffend Berichterstattung an das Parlament
zur Klärung aller Umstände im Zusammenhang mit dem Unfall im Bergwerk Lassing
Sowohl der an Widersprüchen durchaus reiche Bericht des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten an die Bundesregierung zum Grubenunglück in Lassing, als
auch die Tatsache, daß dieser Bericht sich dezidiert nicht mit den Umständen, die zum ersten
Wassereinbruch am 17. Juli 1998 um 11:45 Uhr und zur Verschüttung des Bergmannes Georg
Hainzl geführt haben, auseinandersetzt, begründen die dringende Notwendigkeit, den
Hergang und die näheren Umstände der Ereignisse lückenlos aufzuklären. Dies umso mehr als
gestern (am 16. September 1998 um 19:30 in der ORF - Sendung Zeit im Bild 1)
Bundesminister Farnleitner zugeben mußte, daß der Unfall offensichtlich auf die
Durchführung von Schwarzabbau unter äußerst gefährlichen Umständen zurückzuführen ist.
Abseits der durch die Justiz zu klärenden strafrechtlichen Aspekte der Vorkommnisse ist zu
prüfen, in wieweit die zuständigen Behörden Pflichten verletzt haben, die zur Wahrnehmung
der politischen Verantwortung führen müssen. Hierfür bedarf eines lückenlosen Berichtes des
zuständigen Bundesministers an das Parlament. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen
“Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, dem Parlament
zum ehestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum 7. Oktober 1998 einen Bericht über
die Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Grubenunglück von Lassing zu übermitteln,
welcher insbesondere zu enthalten hat:
1. Alle Umstände, die zum ersten Wasser - und Schlammeinbruch am 17. Juli 1998 um 11:45
Uhr und zur Verschüttung des Bergmannes Georg Hainzl geführt oder auch nur
beigetragen haben;
2. Alle Umstände, die zur Verschüttung von zehn weiteren Bergleuten am 17. Juli 1998 um
ca. 22:00 Uhr geführt haben;
3. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Rettungsversuchen ab dem Schlamm- und
Wassereinbruch auf Sohle VIII am 17. Juli 1998 um ca. 22:00 Uhr;
4. Alle weiteren gesetzten oder geplanten Maßnahmen zur lückenlosen Aufklärung aller
Umstände im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing;
5. Alle weiteren gesetzten oder geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Angehörigen
und Anrainer in Lassing;
6. Alle weiteren gesetzten oder geplanten Maßnahmen, um auszuschließen, daß auch in
anderen Bergwerken Versäumnisse der österreichischen Bergbehörden zu gefährlichen
Situationen für die Belegschaft und die Bevölkerung führen können.”‘
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen