871/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Haller, Madl, Dolinschek, Koller, Dr. Graf, Dr. Pumberger
und Kollegen
betreffend Erhöhung des Mutter - Kind - Paß - Bonus
Seit der Reduktion des Mutter - Kind - Paß - Bonus auf 2.000 Schilling seit 1997, für dessen
Auszahlung die Untersuchungen für Schwangere und Kinder gemäß dem im Mutter -
Kind - Paß vorgesehenen Untersuchungsprogramm verpflichtend waren, ist es nach An -
gaben von Gynäkologen, Kinderärzten und Ärzten für Allgemeinmedizin seit der Absen -
kung des Bonus zu einem besorgniserregenden Rückgang der Vorsorgeuntersuchungen
bis zu 30 % bei Babies und Kleinkindern gekommen. Der bestehende einmalige Mutter -
Kind - Paß - Bonus stellt für die Eltern keinen ausreichenden Anreiz dar, die vorgeschriebe -
nen Untersuchungen an ihrem Kind durchführen zu lassen, so daß auf lange Sicht er -
schreckende gesundheitliche Auswirkungen, eine Aushöhlung des österreichischen Ge -
sundheitsstandards und eine mögliche Erhöhung der bisher erfolgreich bekämpften
Säuglingssterblichkeit zu erwarten sind. Die Zahlen sprechen für sich: Bis zu 5 % aller
Neugeborenen leiden an Fehlbildungen der Harnwege, bei bis zu 3 % der Schwanger -
schaften kommt es zu fatalen Wachstumsstörungen des ungeborenen Kindes und 9,5
% der Kleinkinder leiden an Sehstörungen. Die Mediziner rechnen aus diesem Grund
mit vermehrten Spätfolgen durch Seh -, Hör - und Sprachprobleme1 durch Haltungsschä -
den und Allergien, deren verspätete Behandlung viel teurer kommt als die kurzfristig
lukrierbaren Einsparungen durch den Wegfall des Mutter - Kind - Paß - Bonus.
Das nunmehr eingeführte Recall - Systems, wo im Zuge mehrerer Mailings die Eltern von
Kindern bis zu drei Jahren an die ärztliche Kontrolle erinnert werden sollen, entspricht
nach wie vor nicht dem Beschluß des Familienpolitischen Beirates den derzeitigen Betrag
von 2000.-- zu verdreifachen und diese Summe in drei Raten nach Absolvierung des
vorgeschriebenen Untersuchungsplanes an die Eltern auszuzahlen. Darüberhinaus soll -
ten die ab 1999 feststellbaren Überschüsse im Familienlastenausgleichsfonds Grund ge -
nug sein, diese für familienpolitische Leistungen, wie es auch der Mutter - Kind -Paß -
Bonus darstellt, zu verwenden.
Aus diesem Grund steilen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, den Mutter - Kind -
Paß - Bonus aufgrund der zu erwartenden Überschüsse im Familienlastenausgleichsfonds
ab 1999 auf zumindest 6.000 Schilling ohne Berücksichtigung der Einkommensober -
grenze einer Familie zu erhöhen und dessen Auszahlung in jeweils drei Raten vorzuse -
hen, so daß dadurch im Interesse der Gesundheit der Kinder eine Beibehaltung der vor
der Absenkung des Mutter - Kind - Paß - Bonus sehr hohen Untersuchungsdisziplin der im
Mutter - Kind - Paß vorgesehenen Untersuchungen gewährleistet werden kann.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung
dem Familienausschuß zuzuweisen.