874/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abg. Anna Elisabeth Aumayr, Dkfm. Bauer, Dr. Pumberger
betreffend Schutz der Verbraucher vor Waren aus
überlagertem Gefrierfleisch
Anläßlich des von der Bundesministerin für Frauenangelegen -
heiten und Verbraucherschutz hervorgerufenen Rindfleisch -
skandals wurde den österreichischen Verbrauchern wieder ein -
mal bewußt, daß die EU - Interventionslager nicht nur für
manche ein ausgezeichnetes Geschäft zu Lasten des Agrar -
budgets sind; sondern daß auch AMA - Interventionsfleisch
jahrelang gelagert wird, bevor es verarbeitet und den
Konsumenten zum Verzehr in Gestalt verschiedenster Fleisch -
waren angeboten wird. “In der Wursterzeugung sei der Einsatz
durchaus üblich. Auch Konserven werden aus dem alten Fleisch
erzeugt... Der kritische Bestandteil sei Fett, das ranzig
würde.” (Salzburger Nachrichten).
Gemäß internationalen Richtlinien seien zwei Jahre die
Haltbarkeitsgrenze für Gefrierfleisch. Es gibt diesbezüglich
aber keine verbindlichen Rechtsvorschriften in Österreich,
obwohl die für das Lebensmittelrecht zuständige Bundes -
ministerin keine Gelegenheit ausläßt, um sich in den Medien
als Konsumentenschützerin zu profilieren.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den
nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher -
schutz wird aus gegebenem Anlaß aufgefordert, auf dem Verord -
nungswege rechtlich verbindliche Einlagerungsfristen für
Gefrierfleisch der verschiedenen Arten festzulegen, nach
deren Ablauf das Fleisch nicht mehr für den menschlichen
Verzehr verwendet bzw. verarbeitet werden darf.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages
an den Gesundheitsausschuß beantragt.