874/A XX.GP

 

                                          Entschließungsantrag

 

der Abg. Anna Elisabeth Aumayr, Dkfm. Bauer, Dr. Pumberger

betreffend Schutz der Verbraucher vor Waren aus

überlagertem Gefrierfleisch

 

Anläßlich des von der Bundesministerin für Frauenangelegen -

heiten und Verbraucherschutz hervorgerufenen Rindfleisch -

skandals wurde den österreichischen Verbrauchern wieder ein -

mal bewußt, daß die EU - Interventionslager nicht nur für

manche ein ausgezeichnetes Geschäft zu Lasten des Agrar -

budgets sind; sondern daß auch AMA - Interventionsfleisch

jahrelang gelagert wird, bevor es verarbeitet und den

Konsumenten zum Verzehr in Gestalt verschiedenster Fleisch -

waren angeboten wird. “In der Wursterzeugung sei der Einsatz

durchaus üblich. Auch Konserven werden aus dem alten Fleisch

erzeugt... Der kritische Bestandteil sei Fett, das ranzig

würde.” (Salzburger Nachrichten).

 

Gemäß internationalen Richtlinien seien zwei Jahre die

Haltbarkeitsgrenze für Gefrierfleisch. Es gibt diesbezüglich

aber keine verbindlichen Rechtsvorschriften in Österreich,

obwohl die für das Lebensmittelrecht zuständige Bundes -

ministerin keine Gelegenheit ausläßt, um sich in den Medien

als Konsumentenschützerin zu profilieren.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den

nachstehenden

 

                                     Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher -

schutz wird aus gegebenem Anlaß aufgefordert, auf dem Verord -

nungswege rechtlich verbindliche Einlagerungsfristen für

Gefrierfleisch der verschiedenen Arten festzulegen, nach

deren Ablauf das Fleisch nicht mehr für den menschlichen

Verzehr verwendet bzw. verarbeitet werden darf.”

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages

an den Gesundheitsausschuß beantragt.