902/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler ,Motter, PartnerInnen und Partner

 

betreffend Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Kriegen und bewaffneten

Konflikten

 

Nach Schätzungen der UNICEF werden derzeit rund 300.000 Kinder weltweit von

regulären Armeen und Guerillaverbänden rekrutiert und als Soldaten zum Töten

mißbraucht. Sie werden zwangsverpflichtet oder melden sich auch “freiwillig”, da sie

hoffen, Schutz vor dem Feind zu finden und ernährt zu werden. Kinder sind deshalb

bei vielen Armeen “beliebt”, weil sie gefügiger und leichter zu manipulieren sind als

Erwachsene.

 

Schon mit 10 - 12 Jahren werden Buben und auch Mädchen zum Kriegsdienst

gezwungen, an der Waffe ausgebildet, als Spione und lebende Minendetektoren

eingesetzt. In noch viel größerem Ausmaß werden Kinder als Kuriere und

Wachpersonal eingesetzt; Mädchen müssen kochen, Verwundete versorgen oder

sogar sexuell verfügbar sein. Weiters sind Kinder unter den zivilen Opfern von

Kriegen zu über 50 Prozent vertreten. Sie leiden auch ganz besonders unter den

indirekten Folgen von Kriegen, wie dem Mangel an Nahrungsmitteln, dem Verlust

von Verwandten und dem Zerfall aller sozialen Strukturen. Insgesamt wurden - laut

dem Bericht von Graca Machel: “Report on the Impact of Armed Conflict on Children”

(1997) - in den letzten 10 Jahren 2 Millionen Kinder Opfer von Kriegen, weitere 6

Millionen trugen schwere Verletzungen davon, es gibt 1 Million Kriegswaisen.

 

So verlieren Kinder jeden grundlegenden Schutz, der ihnen durch völkerrechtliche

Abkommen, insbesondere durch die “Konvention über die Rechte des Kindes”,

garantiert wird: das Recht zu leben, das Recht auf Zusammenleben mit der Familie,

das Recht auf Gesundheit, das Recht auf persönliche Entwicklung sowie das Recht

auf Ernährung und Schutz.

 

Darüberhinaus definiert diese Konvention jeden Menschen unter 18 Jahren als Kind.

Daher wurde ein Zusatzprotokoll ausgearbeitet, welches das Mindestalter für

Rekrutierung zum Militärdienst von 15 auf 18 Jahre anhebt. Leider wurde es von der

internationalen Staatengemeinschaft noch nicht ratifiziert.

 

Die meisten Kindersoldaten wurden und werden in Ruanda, Liberia, Kolumbien, zur

“Minensuche” in Mozambique eingesetzt. Auch in den aktuellen Konflikten im Kongo,

im Sudan und in Kolumbien kämpfen Kinder.

 

Der Weltsicherheitsrat hat im Juni dieses Jahres alle Praktiken, die Kinder zur

Zielscheibe von Aggression machen, verurteilt. Er verspricht nach Möglichkeiten zu

suchen, das Rekrutieren von Kindersoldaten zu unterbinden und die Räumung von

Minenfeldern zu forcieren.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

“Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich im Rahmen von EU - Initiativen sowie multi -

und bilateral für folgende Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Kriegen und

bewaffneten Konflikten einzusetzen:

 

-   Ächtung der Rekrutierung von Minderjährigen durch reguläre Armeen und

    Guerillaorganisationen. In diesem Zusammenhang muß das Mindestalter für den

    Militärdienst in internationalen Konventionen von 15 auf 18 Jahre angehoben und

    das entsprechende Zusatzprotokoll der “Konvention über die Rechte des Kindes”

    von möglichst vielen Staaten ratifiziert werden.

 

-   Finanzielle und personelle Unterstützung von Programmen zur Demobilisierung

    und Wiedereingliederung von Kindersoldaten und auf andere Weise

    kriegsgeschädigten Kindern in die zivile Gesellschaft nach Ende von Kriegen und

    Konflikten.

 

-   Rekrutierung von Minderjährigen, Verschleppung von Minderjährigen in

    bewaffneten Konflikten zum Zwecke der Prostitution sowie militärische Angriffe

    auf Schulen und sonstige Einrichtungen, in denen sich vorwiegend Kinder

    aufhalten, soll als "Kriegsverbrechen" definiert werden und der Rechtssprechung

    des Internationalen Strafgerichtshofes unterliegen.

 

-   Kinder unter 18 Jahren sollen nicht für jene Verbrechen zur Verantwortung

     gezogen werden können, die der Rechtssprechung des Internationalen

     Strafgerichtshofes unterliegen werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an den Außenpolitischen

Ausschuß beantragt