902/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Martina Gredler ,Motter, PartnerInnen und Partner
betreffend Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Kriegen und bewaffneten
Konflikten
Nach Schätzungen der UNICEF werden derzeit rund 300.000 Kinder weltweit von
regulären Armeen und Guerillaverbänden rekrutiert und als Soldaten zum Töten
mißbraucht. Sie werden zwangsverpflichtet oder melden sich auch “freiwillig”, da sie
hoffen, Schutz vor dem Feind zu finden und ernährt zu werden. Kinder sind deshalb
bei vielen Armeen “beliebt”, weil sie gefügiger und leichter zu manipulieren sind als
Erwachsene.
Schon mit 10 - 12 Jahren werden Buben und auch Mädchen zum Kriegsdienst
gezwungen, an der Waffe ausgebildet, als Spione und lebende Minendetektoren
eingesetzt. In noch viel größerem Ausmaß werden Kinder als Kuriere und
Wachpersonal eingesetzt; Mädchen müssen kochen, Verwundete versorgen oder
sogar sexuell verfügbar sein. Weiters sind Kinder unter den zivilen Opfern von
Kriegen zu über 50 Prozent vertreten. Sie leiden auch ganz besonders unter den
indirekten Folgen von Kriegen, wie dem Mangel an Nahrungsmitteln, dem Verlust
von Verwandten und dem Zerfall aller sozialen Strukturen. Insgesamt wurden - laut
dem Bericht von Graca Machel: “Report on the Impact of Armed Conflict on Children”
(1997) - in den letzten 10 Jahren 2 Millionen Kinder Opfer von Kriegen, weitere 6
Millionen trugen schwere Verletzungen davon, es gibt 1 Million Kriegswaisen.
So verlieren Kinder jeden grundlegenden Schutz, der ihnen durch völkerrechtliche
Abkommen, insbesondere durch die “Konvention über die Rechte des Kindes”,
garantiert wird: das Recht zu leben, das Recht auf Zusammenleben mit der Familie,
das Recht auf Gesundheit, das Recht auf persönliche Entwicklung sowie das Recht
auf Ernährung und Schutz.
Darüberhinaus definiert diese Konvention jeden Menschen unter 18 Jahren als Kind.
Daher wurde ein Zusatzprotokoll ausgearbeitet, welches das Mindestalter für
Rekrutierung zum Militärdienst von 15 auf 18 Jahre anhebt. Leider wurde es von der
internationalen Staatengemeinschaft noch nicht ratifiziert.
Die meisten Kindersoldaten wurden und werden in Ruanda, Liberia, Kolumbien, zur
“Minensuche” in Mozambique eingesetzt. Auch in den aktuellen Konflikten im Kongo,
im Sudan und in Kolumbien kämpfen Kinder.
Der Weltsicherheitsrat hat im Juni dieses Jahres alle Praktiken, die Kinder zur
Zielscheibe von Aggression machen, verurteilt. Er verspricht nach Möglichkeiten zu
suchen, das Rekrutieren von Kindersoldaten zu unterbinden und die Räumung von
Minenfeldern zu forcieren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
“Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich im Rahmen von EU - Initiativen sowie multi -
und bilateral für folgende Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Kriegen und
bewaffneten Konflikten einzusetzen:
- Ächtung der Rekrutierung von Minderjährigen durch reguläre Armeen und
Guerillaorganisationen. In diesem Zusammenhang muß das Mindestalter für den
Militärdienst in internationalen Konventionen von 15 auf 18 Jahre angehoben und
das entsprechende Zusatzprotokoll der “Konvention über die Rechte des Kindes”
von möglichst vielen Staaten ratifiziert werden.
- Finanzielle und personelle Unterstützung von Programmen zur Demobilisierung
und Wiedereingliederung von Kindersoldaten und auf andere Weise
kriegsgeschädigten Kindern in die zivile Gesellschaft nach Ende von Kriegen und
Konflikten.
- Rekrutierung von Minderjährigen, Verschleppung von Minderjährigen in
bewaffneten Konflikten zum Zwecke der Prostitution sowie militärische Angriffe
auf Schulen und sonstige Einrichtungen, in denen sich vorwiegend Kinder
aufhalten, soll als "Kriegsverbrechen" definiert werden und der Rechtssprechung
des Internationalen Strafgerichtshofes unterliegen.
- Kinder unter 18 Jahren sollen nicht für jene Verbrechen zur Verantwortung
gezogen werden können, die der Rechtssprechung des Internationalen
Strafgerichtshofes unterliegen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an den Außenpolitischen
Ausschuß beantragt